Häufig gestellte Fragen
Thema: Tiere
Welche Bestimmungen gibt es für den Transport von Tieren (z.B. Hunden & Katzen) bei Eurowings?
Eurowings transportiert ausschließlich kleine Hunde und Katzen und diese auch nur in der Kabine.
Bitte beachten Sie:
Diesen Service bieten wir nur auf Kurz- und Mittelstreckenflügen an. Auf Langstreckenflügen können leider keine Tiere transportiert werden.
Folgende Anforderungen müssen für Ihre Tiere erfüllt sein, damit Sie mit uns auf Reisen gehen können:
- Die Tiere müssen in einer wasserdichten, bissfesten, verschlossenen, aber luftdurchlässigen Tasche (kein Hartschalenbehälter) untergebracht werden.
- Die Tasche darf die Höchstmaße von 40 x 40 x 25,5 cm nicht überschreiten.
- Das Tier inklusive Tasche darf maximal 8 kg wiegen.
- Das Tier muss aufrecht in der Tasche stehen können.
- Das Tier muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in eine natürliche Position zu legen.
- Pro Tasche und Person ist nur ein Tier zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass wir leider die Tierbeförderung verweigern müssen, wenn die Tasche den Anforderungen nicht entspricht.
Außerdem müssen die Regelungen der EU-Verordnung über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, beachtet werden. Bitte lesen Sie sich die Verordnung vor der Buchung durch oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, beim Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle.
Laden Sie sich das Merkblatt zur neuen Verordnung als PDF herunter.
Lesen Sie die EU-Verordnung online.
Kampfhunde der Kategorie 1
Aus Sicherheitsgründen können wir Kampfhunde der Kategorie 1 wie zum Beispiel Pitbulls und Staffordshire Bullterrier nicht transportieren.
Flüge nach Großbritannien und Irland
Aufgrund der lokalen Einreisebestimmungen können wir leider keine Beförderung von Tieren auf den Flügen von und nach Großbritannien und Irland anbieten.
Bitte beachten Sie, dass für Großbritannien und Irland besondere Vorschriften bezüglich der Ein- und Ausreise von Assistenzhunden gelten.
Flüge nach Israel
Für die Einfuhr von Hund oder Katze nach Israel gilt Folgendes:
- Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis inkl. Bescheinigung aller notwendigen Impfungen (darf nicht älter als zehn Tage sein) muss vorliegen.
- Die Tiere müssen mindestens drei Monate alt sein.
Für die Einfuhr bzw. Rückführung von Hund oder Katze aus Israel wird Folgendes benötigt:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis: ausgestellt vom Bezirksveterinär – frühestens zehn Tage vor Ausreise
- Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht – durchgeführt mindestens 30 Tage und nicht mehr als zwölf Monate vor der Ausreise
- Nachweis der Tollwut-Antikörper
- Blutuntersuchung: durchgeführt im Veterinärmedizinischen Institut Beit Dagan – mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise nach Europa