Preishinweis

* Basic-Tarif, soweit nicht anders gekennzeichnet – es entstehen Zuschläge bei Gepäckaufgabe. Preis pro Flugstrecke und Person. Begrenzte Sitzplatzkontingente.

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Meldungen

Hinweise für Thomas Cook Pauschalreisegäste

Köln 09.10.2019

Hinweis für Eurowings Gäste, die eine Pauschalreise mit Thomas Cook, Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und air marin gebucht haben:

Rückflüge nach Deutschland: Aufgrund der aktuellen Situation werden Thomas-Cook-Kunden, die auf Eurowings gebucht wurden, weiterhin planmäßig aus den Zielgebieten zurück nach Deutschland, Österreich und die Schweiz geflogen. Voraussetzung ist laut Thomas Cook, dass der Hinflug an die Zieldestination vor dem 24.09.2019 erfolgt ist. Diese Regelung gilt unbegrenzt.

Hinflüge in die Zielgebiete: Thomas Cook Deutschland hat Eurowings darüber informiert, dass die Durchführung aller Pauschalreisen abgesagt wurde und uns dazu aufgefordert, keine Thomas Cook Gäste auf Eurowings Flügen von Deutschland, Österreich und der Schweiz an die gebuchte Zieldestination bis inklusive dem 31.12.2019 mehr anzunehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir dieser Aufforderung Folge leisten müssen.

Für Fragen bezüglich aller Hinflüge nach dem 31.12.2019 wenden Sie sich bitte an Thomas Cook oder die o.g. Veranstalter. Natürlich haben alle Kunden die Möglichkeit, sich selbstständig auf eurowings.com einen neuen Flug zu buchen und eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit die Insolvenzversicherung des Veranstalters die Kosten dafür erstattet. Um möglichst vielen Kunden doch noch die Reise in den Urlaub zu ermöglichen, haben wir auf eurowings.com eine hohe Anzahl besonders günstiger Flugtickets eingestellt.

Grundsätzlich bitten wir weiterhin alle Gäste, die in den kommenden Tagen und Wochen Reisen mit Thomas Cook oder den o.g. Veranstaltern gebucht haben, sich zur Klärung aller Fragen an ihren jeweiligen Veranstalter zu wenden.

 

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Verbot von Feuerwerkskörpern und Wunderkerzen an Bord

Köln/ Bonn 19.12.2019

Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt. Hierzu zählen ebenfalls alle Arten von Feuerwerkskörpern sowie Wunderkerzen oder Böller. Da diese Gegenstände leicht entzündbare und explosive Gefahrengüter darstellen, können sie aus Flugsicherheitsgründen nicht an Bord unserer Flugzeuge genommen werden. Bitte beachten Sie, dass nicht erlaubte Gegenstände unter Aufsicht der verantwortlichen Behörden entnommen und abhängig von lokalen Vorgaben vernichtet werden.

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