Auf einen Blick
Du möchtest mit deinen Kindern die Welt entdecken oder, dass sie sogar ohne dich auf Reisen gehen?
Auf dieser Seite findest du alle Informationen, die rund um Reisen mit Kleinkindern (0-23 Monate) und Kindern (2-11 Jahre) wichtig sind:
Welche Kindersitze sind an Bord zugelassen?
Welche Gepäckbestimmungen gelten für Kinder?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder alleine fliegen?
Welche Einreisedokumente benötigen Kinder?
Gepäckbestimmungen fürs Reisen mit Kindern
Pro Kind bis einschließlich 11 Jahre werden von uns zusätzlich zwei der folgenden Gegenstände kostenlos befördert und als Gepäck aufgegeben:
Kinderwagen
Buggy
Kindersitz
Kinderreisebett
Babytrage
Faltbarer Kinderbollerwagen
Weitere Gepäckstücke müssen kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die Mitnahme von Kinderwagen oder Buggys (außer Pocket Buggys) ist an Bord des Flugzeuges nicht möglich. Die kostenfreie Mitnahme von nichtfaltbaren Handbollerwagen (als Alternative zu faltbaren Kinderbollerwagen) ist nicht gestattet.
Bitte gib größere Gegenstände wie Kinderwagen direkt am Check-in-Schalter zusammen mit deinem normalen Gepäck ab – nicht am Sperrgepäckschalter und nicht am Automaten. Das Label für den Kinderwagen bekommst du am Check-in. In den meisten Fällen kannst du den Kinderwagen bis zum Gate mitnehmen, das ist jedoch nicht an allen Flughäfen möglich.
Pocket Buggys
Sogenannte "Pocket Buggys" kannst du anstelle eines großen Handgepäckstücks (max. 8 kg) mit an Bord nehmen, z. B. wenn du den SMART-Tarif gebucht hast.
Kindersitze
Möchtest du, dass dein Kind auf einem Kindersitz in der Kabine sitzt, wird dieser zunächst am Check-in-Schalter auf seine Eignung überprüft. Daher kannst du in diesem Fall keinen Web-Check-in tätigen. Im Folgenden liest du mehr zu Kindersitzen.
Comfort Devices
Sogenannte Comfort Devices, die am Passagiersitz befestigt oder im Fußraum deponiert werden (z. B. aufblasbare Gegenstände, Sitzflächenverlängerungen etc.), dürfen an Bord von Eurowings aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.
Babytragen und Babytragetücher (aus weichem Material)
Babytragen und Tragetücher aus weichem Material dürfen ohne vorherige Anmeldung mit an Bord genommen werden. Die Nutzung während des Fluges ist jedoch nicht gestattet. Säuglinge müssen ordnungsgemäß gesichert und angeschnallt sein – entweder in einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem oder mit einem Babysicherheitsgurt.
Reisen mit Kleinkindern (0 - 23 Monate) im BASIC-Tarif
Wenn dein Kleinkind auf deinem Schoß reist, kannst du zwei kleine Handgepäckstücke (40 x 30 x 25 cm) mit an Bord nehmen. Diese werden unter dem Vordersitz verstaut. Mehr Infos zu Handgepäck im BASIC-Tarif findest du hier.
Nur das Alter des Kindes bei Antritt des letzten Fluges der Buchung ist relevant. Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Kleinkind (0-23 Monate) pro Erwachsenem an Bord gestattet. Du hast aber die Möglichkeit für das zweite mitreisende Kind unter zwei Jahren einen Sitzplatz zu buchen und das entsprechende Kinderrückhaltesystem mitzuführen. Kontaktiere bitte hierzu unser Call Center.
Kindersitze an Bord
Bei uns steht die Sicherheit unserer Fluggäste an erster Stelle – und das gilt natürlich besonders für Kinder. Aus diesem Grund kannst du den eigenen Kindersitz für dein Kind mit an Bord nehmen. Wir bzw. unsere Partnerairlines stellen keine eigenen Kindersitze zur Verfügung.
Wenn du einen Kindersitz mit an Bord nehmen möchtest, ist ein Check-in am Flughafen zwingend notwendig. Die Eignung des Kindersitzes wird am Check-in-Schalter geprüft; ein Web-Check-in oder Self-Check-in ist daher nicht möglich.
Wenn du an Bord den eigenen Autokindersitz oder das eigenes Kinderrückhaltesystem mitnehmen möchtest, achte bitte auf Folgendes:
Die Mitnahme rechtzeitig über das Call Center, den Flughafenschalter oder das Kontaktformular anzumelden.
Einen geeigneten Sitzplatz für dich und dein Kind zu reservieren (nicht in der 1. Reihe, nicht am Notausgang oder in einer Reihe vor oder direkt hinter dem Notausgang).
Nur einen zugelassenen Autokindersitz / Kinderrückhaltesystem zu benutzen (siehe "An Bord zugelassene Kindersitze").
Nur funktionsfähige Kindersitze / Kinderrückhaltesysteme zu nutzen.
Du mit der Nutzung von Kindersitz / Kinderrückhaltesystem im Flugzeug vertraut bist.
Der Kindersitz / Kinderrückhaltesystem an deinem Sitz befestigt ist.
Du dein Einverständnis erklärst, dass dein Autokindersitz oder das Kinderrückhaltesystem als Gepäck aufzugeben und einzuchecken ist, wenn es nicht den unten stehenden Regularien entspricht, es nicht funktionsfähig ist oder nicht am Sitz befestigt werden kann.
Entspricht ein Sitz nicht den Anforderungen, ist unser Personal berechtigt, die Verwendung abzulehnen und den Sitz separat zu verstauen. Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugscheins für den eigenen Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall leider nicht möglich.
An Bord sind ausschließlich folgende Kindersitze zugelassen:
ECE R 44-04

Kindersitze, die gemäß der UN-Norm ECE R129, ECE R 44-04, (or -03) oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind und das Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Flugzeugen (TÜV Doc.: TÜV/958-01/2001) bestanden haben.
TÜV/958-01/2001

For use in Aircraft
CMVSS 213/213.1

Kindersitze, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind.
FMVSS 213

Kindersitze, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene Kinderrückhaltesysteme, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
1.) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" und
2.) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"
AS/NZS 1754:2013

Kindersitze, die gemäß des australischen/neuseeländischen technischen Standards AS/NZS 1754:2013 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind und den grünen Abschnitt des Prüfzeichens mit folgender Aufschrift tragen: "For use in aircraft".
Folgende Arten von Kinderrückhaltesystemen werden ebenfalls akzeptiert:
Folgende Arten von Kinderrückhaltesystemen werden ebenfalls akzeptiert:
Oberkörperschutzgeräte der Marke „CARES - Kinder fliegen sicher“ (Gewichtsbegrenzung: 10-20 kg (22-44 lbs), Höhenbegrenzung: max. 1 m (40 inches).
Benötigte Dokumente und Ein- sowie Ausreisebestimmungen
Um deinen Flug anzutreten, besteht Ausweispflicht – auch für Kinder/Jugendliche und Kleinkinder. Die europäischen Richtlinien schreiben eigene Reisedokumente für Kinder vor.
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit, das ins Ausland reist, benötigt unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Die Regelung gilt auch bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raumes. Für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, gelten die Richtlinien ihres Heimatlandes beziehungsweise die Einreisebestimmungen der Länder, in die sie fliegen wollen.

Alleinreisende Kinder (5-11 Jahre)
Wir bringen dein Kind sicher und wohlbehalten ans Ziel - auch wenn es alleine reisen sollte. Ein Flug als alleinreisendes Kind ist ein großes Abenteuer, das lange im Kopf bleibt.
Im Folgenden findest du relevante Informationen für die Buchung, sollte dein Kind alleine reisen.
Für Kinder zwischen 5 und einschließlich 11 Jahren bieten wir einen Betreuungsservice (UM-Service) an. Dieser ist auf beliebigen Direktverbindungen zwischen den folgenden Orten verfügbar: Deutschland (inkl. innerdeutsch), Österreich, Schweiz, Palma de Mallorca (PMI), Prag (PRG) und Stockholm (ARN).
Bitte fülle dazu das Betreuungsformular für alleinreisende Kinder aus.

Alleinreisende Jugendliche (12-17 Jahre)
Alleinreisende Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren dürfen alleine mit Eurowings reisen. Die Verfügbarkeit des Betreuungsservices ist optional auf Anfrage möglich.
Ohne eine Buchung für den Betreuungsservice wird einem Jugendlichen bei einer notwendigen Übernachtung ein Hotelzimmer zugewiesen. In diesem Fall ist es möglich, dass Hotels eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigen benötigen. Wir empfehlen daher, das Formular für alleinreisende Jugendliche auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Jugendlichen mit auf die Reise zu geben.
Sollten Geschwister zusammen ohne einer vertrauensvollen und volljährigen Person reisen, gilt Folgendes:
Ist Kind 1 zwischen 5 und 11 Jahre alt und Kind 2 mindestens 12 Jahre alt, kann Kind 2 die Begleitung für das Kind 1 darstellen (das elterliche Sorgeformular muss bitte ausgefüllt, von allen Sorgeberechtigten und der Aufsichtsperson eigenhändig unterschrieben und auf der Reise mit sich getragen werden.). Wir empfehlen ebenfalls, das Formular für alleinreisende Jugendliche auszufüllen, zu unterzeichnen und Kind 2 mit auf die Reise zu geben.
Bitte beachte, dass für einige Länder, wie bspw. Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Kroatien, Rumänien oder Israel gesonderte Ein- und Ausreisebestimmungen für alleinreisende Kinder und Jugendliche gelten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung staatlicher Einreise- und Ausreisebestimmungen jedem Flugreisenden in eigener Verantwortung obliegt. Daher empfehlen wir dir, dich rechtzeitig vor der Reise bei den zuständigen staatlichen Behörden über die Anforderungen zu informieren und die benötigten Unterlagen zu beschaffen.

Bereit für das nächste Abenteuer?
Endlich ist es so weit und die nächste große Reise steht kurz bevor. Du und dein Kuscheltier seid bestimmt schon ganz gespannt, was ihr alles erleben werdet. Um deinem kuscheligen Freund die Aufregung zu nehmen, kannst du ihm heute schon eine Bordkarte basteln. Damit seid ihr bestens vorbereitet für den Flug. Hier kannst du die Bordkarte herunterladen und ausdrucken. Zeigst du sie an Bord deiner Crew, erhalten du und deine Familie 10 % Rabatt auf Essen und Trinken aus unserem WINGS Bistro. Viel Freude auf deiner Reise.
Kids' Mediathek
Um den Flug noch entspannter zu gestalten, gibt's bei uns auch für Kids eine Menge cooler Sachen zum Herunterladen - und das Beste daran? Es ist kostenlos. Von Magazinen über Podcasts bis hin zu Ausmalbildern haben wir für jede Altersgruppe etwas dabei. Also durchstöbern und Lieblingssachen herunterladen.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen Regularien bei der Sitzplatzvergabe von Kindern (zwischen 2-12 Jahren) von und nach Italien, das am 17. Juli 2021 von der italienischen Behörde ENAC veröffentlicht wurde, hast du das Recht auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung, wenn du eine Buchung im BASIC-Tarif gemacht hast und Du mit einem Kind zwischen 2 und 12 Jahren reist.
Hast du nicht den BASIC-Tarif gebucht, kannst du hier kostenfrei einen Sitzplatz auswählen.
Um eine kostenfreie Sitzplatzreservierung zu buchen oder die Rückerstattung deiner bereits getätigten Sitzplatzreservierung anzufordern, kontaktiere bitte unser Call Center:
Öffnungszeiten täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (CET)
Telefonnummer: +49 (0)221 599 882 98 (dt. Festnetz: 0,20 € pro Anruf – dt. Mobilfunknetz: max. 0,60 € pro Anruf)
Fragen zur Reise als unbegleitetest Kind (UM)
Im Rahmen des Support-Boardings wird das alleinreisende Kind sogar noch vor dem Priority Boarding geboardet.
Ja, eine Umbuchung kann an einem Eurowings Schalter oder per Call Center erfolgen.
Du zahlst den entsprechenden Tarif (abzgl. 20 % Rabatt für Kinder) und für die Nutzung des UM-Service pro Strecke und alleinreisendem Kind eine Gebühr von 75 EUR, die zusammen mit der Buchung fällig ist.
Bitte wende dich an das Call Center oder unseren Schalter, um Informationen zu den verfügbaren Optionen zu erhalten.
Alleinreisende Kinder haben bei Eurowings höchste Priorität, sodass sie auf den nächsten Eurowings Flug umgebucht werden, wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht.
- das ausgefüllte Formular zur Betreuungsperson
- gültiger Kinderausweis / Reisepass, ggf. Visum für das Zielland
- Umhängebeutel, den das Kind sichtbar tragen muss
- Bordkarte
- Buchungsbestätigung
Für Kinder (2-11 Jahre) gelten die regulären Gepäckbestimmungen gemäß des gebuchten Tarifs (BASIC, SMART und BIZclass). Mehr Informationen findest du hier.
Die im Betreuungsformular angegebene Begleitperson muss zur planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges am Ankunftsflughafen anwesend sein. Unser Betreuungsdienst übergibt das Kind dann nach dem Gepäckbereich an die eingetragenen Abholer:innen. Nach einem Datencheck, Unterschriftenabgabe und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises darf das Kind den Flughafen verlassen.
Sollte das Kind nicht wie angegeben abgeholt werden, ist Eurowings ermächtigt, die Maßnahmen zu treffen, die sie im Interesse einer sicheren Obhut des Kindes für notwendig erachtet, einschließlich einer eventuellen Rückbeförderung des Kindes an den Ausgangsflughafen.
Der Check-in erfolgt im Fall eines alleinreisenden Kindes am Flughafen.
Die im Betreuungsformular angegebene Begleitperson am Abflughafen wird das Kind bis zum Abfluggate begleiten. Am Gate wird das Kind an autorisiertes Personal vom Ground Service Provider übergeben, welcher das Kind dem Kabinenmanager an Bord übergibt. Die Begleitung des Kindes muss am Flughafen so lange warten, bis das Flugzeug tatsächlich gestartet ist. Bitte beachte: An manchen Flughäfen ist eine Begleitung bis ans Gate nicht möglich, dort wird das Kind bereits am Check-in an autorisiertes Personal vom Ground Service Provider übergeben.
Die Buchung des UM-Service sowie die entsprechende Flugbuchung ist über das Call Center oder an einem Eurowings Flughafenschalter möglich – jedoch leider nicht online oder mobil.
Verspätung:
Das Kind wird entweder von der Begleitperson am Gate betreut oder das autorisierte Personal vom Ground Service Provider kümmert sich um die Betreuung, sodass das Kind nie unbeaufsichtigt ist.
Annullierung:
Bitte wende dich als Elternteil/Erziehungsberechtigte Person mit dem Kind an das Personal am Schalter, um die Umbuchungsmöglichkeiten zu besprechen. Wenn nicht anders gewünscht, wird das alleinreisende Kind auf den nächsten Eurowings Flug gebucht. Der Betreuungsdienst am Ankunftsservice wird über die Änderungen informiert.
Allgemeine Fragen zur Reise mit Kindern
Kleinkinder (0–23 Monate), die in einem Kindersitz oder einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem (CRS) reisen, benötigen einen eigenen Sitzplatz. Kinder ab zwei Jahren reisen grundsätzlich auf einem eigenen Sitzplatz. Kleinkinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson reisen, werden mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert und erhalten keinen eigenen Sitzplatz. Um einen zusätzlichen Sitzplatz für Kleinkinder unter 2 Jahren zu buchen, wende dich bitte mindestens 24 Stunden vor Abflug bei unserem Kundenservice. Alternativ kannst du den zusätzlichen Sitzplatz auch am Ticketschalter am Flughafen nachbuchen. Zusätzliche Sitze sind ab 10 € pro Sitzplatz und Strecke erhältlich, sofern auf dem jeweiligen Flug noch genügend Kapazität vorhanden ist.
Hinweis:
Alle Regelungen gelten für Eurowings Flüge mit einer EW-Flugnummer, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.
Ja, wenn Kinder unter zwei Jahren mit einem Loop-Belt gesichert auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen, kostet dies lediglich eine Servicepauschale von 25 € / £21 / 27 CHF / $30 / 638 CZK / 253 SEK / 254 NOK / 113 PLN / 8.799 HUF pro Teilstrecke – ohne Anspruch auf einen Sitzplatz.
Kinder zwischen zwei und einschließlich elf Jahren sowie Kleinkinder, die im Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz reisen, erhalten eine Ermäßigung von 20 % auf den Flugpreis – jedoch nicht auf Zusatzentgelte. Grundsätzlich zählt hierbei das Alter bei Antritt des letzten Fluges der Buchung.
Ausgenommen sind:
Flüge unter 40 €
Aktionstickets
Alle BIZclass-Tarife
Bitte beachte, dass sich das Angebot nur auf Neubuchungen bezieht, die über das Internet, über unser Call Center oder an unseren Flughafenschaltern getätigt werden.
Auch wenn du über eine unserer Partner-Airlines oder im Reisebüro Eurowings Flüge buchst, gewähren wir für Kinder Ermäßigungen. Genauere Informationen hierzu erhältst du direkt bei der entsprechenden Airline bzw. im Reisebüro.
Zahlst du deine Flugbuchung über eurowings.com mit deinen Eurowings Kreditkarten Gold und reist ein Kind unter 12 Jahren mit dir, so ist das erste zu zahlende Gepäckstück für dich kostenfrei.
Hinweis:
Diese Regelungen gelten für alle Flüge mit Eurowings. Für Flüge die von unseren Partner-Airlines durchgeführt werden gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft (Smartwings, Aegean, Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada, All Nippon Airways).
Alle Kinder bis zu 2 Jahren haben unabhängig vom gekauften Tarif Anspruch auf einen kostenlosen Flughafen-Check-in. Alle Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren, die mit Eurowings Flügen fliegen und deren Flüge bis zum 31. März 2020 gekauft wurden, haben ebenfalls Anspruch auf kostenlosen Flughafen-Check-in, unabhängig vom gekauften Tarif. Alle Kinder zwischen 2 und 11 Jahren, die mit Eurowings fliegen und deren Flüge nach dem 1. April 2020 gekauft wurden, haben möglicherweise keinen Anspruch auf den Flughafen-Check-in. In der Regel haben Kinder, die eine BASIC-Buchung haben, diese Option nicht als Tarifvorteil, während Kinder, die einen anderen Tarif haben, die Möglichkeit haben, am Flughafen kostenlos einzuchecken. Es gibt jedoch Außnahmen, im Speziellen z. B. alleinreisende Kinder, die die Möglichkeit haben, unabhängig vom gekauften Tarif kostenlos am Flughafenschalter einzuchecken.
Die Mitnahme von Kinderwagen oder Buggys an Bord des Flugzeuges ist nicht möglich.
Sogenannte "Pocket Buggys" kannst du aber anstelle eines großen Handgepäckstücks (max. 8 kg) mit an Bord nehmen – z. B., wenn du den SMART-Tarif gebucht hast.
In die Kabine können zudem Kindersitze mitgenommen werden. Beachte dazu bitte die folgende FAQ: Kann ich einen Kindersitz an Bord bei Eurowings nutzen?
Weitere Informationen bezüglich Kinderwagen und anderem Gepäck entnehme bitte folgender FAQ: Welchen Anspruch hat mein Kleinkind oder Kind auf Gepäck?
Hinweis:
Diese Regelungen gelten für alle Flüge mit Eurowings. Für Flüge die von unseren Partner-Airlines durchgeführt werden gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft (Smartwings, Aegean, Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada, All Nippon Airways).
Die Buchung einer Flugprämie für unbegleitete Kinder bei Eurowings ist leider nicht möglich.
Kinder dürfen bei uns in einem Kindersitz reisen, sofern ein eigener Sitzplatz gebucht wurde. Für Kleinkinder unter zwei Jahren kann ein eigener Sitzplatz nur über unser Call Center oder am Flughafenschalter gebucht werden. Du kannst deinen eigenen Kindersitz mit an Bord bringen. Eurowings und ihre Partnerairlines stellen keine Kindersitze zur Verfügung. Bitte beachte, dass bei der Nutzung eines Kindersitzes in der Kabine ein Check-in am Flughafenschalter erforderlich ist. Dort wird geprüft, ob der Kindersitz für den Flug zugelassen ist. Ein Web-Check-in oder Self-Check-in ist deshalb nicht möglich. Möchtest du stattdessen ein anderes zugelassenes Kinderrückhaltesystem (CRS) verwenden, beachte bitte folgendendes:
Genauere Informationen zu den an Bord zugelassenen Kindersitzen findest du auf unserer Seite "Reisen mit Kindern".
Weitere Informationen zur Flugbuchung für (Klein-)kinder
Hinweis:
Diese Regelungen gelten für alle Flüge mit Eurowings. Für Flüge die von unseren Partner-Airlines durchgeführt werden gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft (Smartwings, Aegean, Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada, All Nippon Airways).
Die Buchung von Prämienflugtickets für Kleinkinder ist online leider nicht möglich. Bitte kontaktiere hierzu das Miles & More Serviceteam.
Wenn dein Kind zwölf Jahre oder älter ist, darf es alleine fliegen. Ist das Kind unter zwölf, darf es nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson reisen. Kinder zwischen fünf und elf Jahren dürfen zudem auch in Begleitung eines Geschwisterkindes, das 12 Jahre oder älter ist, reisen. Die Begleitperson des Kindes muss in der Lage sein, diesem bei jeder Unregelmäßigkeit jederzeit behilflich zu sein. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um einen Erziehungsberechtigten, muss uns eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Bitte beachte, dass für einige Länder gesonderte Ein- und Ausreisebestimmungen gelten.
Betreuungsservice
Eurowings bietet für Kinder zwischen fünf und einschließlich elf Jahren einen Betreuungsservice (UM-Service) an. Dieser ist auf beliebigen Direktverbindungen zwischen den folgenden Orten verfügbar:
Deutschland (inkl. innerdeutsch)
Österreich
Schweiz
Palma de Mallorca (PMI)
Prag (PRG)
Stockholm (ARN)
Bitte fülle dazu das Betreuungsformular für alleinreisende Kinder aus.
Für alleinreisende Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren ist die Verfügbarkeit des Betreuungsservices optional auf Anfrage möglich. Unser kinderfreundliches Personal kümmert sich nicht nur um das Wohlergehen deines Kindes, sondern sorgt auch dafür, dass es sicher am Zielflughafen ankommt..
Begleitpersonen
Bitte beachte, dass der Elternteil bzw. die autorisierte Begleitperson dazu verpflichtet ist, so lange am Abflughafen zu warten, bis das Flugzeug gestartet ist. Darüber hinaus muss die Begleitperson volljährig sein.
Buchung
Die Buchung des UM-Service sowie die entsprechende Flugbuchung ist über das Call Center oder an einem Eurowings Flughafenschalter möglich – jedoch leider nicht online oder mobil.
Kosten
Für die Nutzung des UM-Service wird pro Strecke und alleinreisendem Kind eine Gebühr erhoben, die zusammen mit der Buchung fällig ist.
Mehr Informationen über unseren Betreuungsservice
Hinweis:
Diese Regelungen gelten für alle Flüge mit Eurowings. Für Flüge die von unseren Partner-Airlines durchgeführt werden gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft (Smartwings, Aegean, Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada, All Nippon Airways).
Fliegen in der Schwangerschaft – das solltest du beachten:
Schwangere können bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche bedenkenlos fliegen, ohne sich einem erhöhten gesundheitlichen Risiko auszusetzen – vorausgesetzt, die Schwangerschaft verläuft unkompliziert. Zum Wohle deiner Gesundheit und der des Ungeborenen darfst du danach nicht mehr mit dem Flugzeug reisen.
Während einer Schwangerschaft solltest du generell auf Flugreisen verzichten, wenn du
Mehrlinge erwartest
Bereits eine Fehlgeburt erlitten hast
Unter Herz- und Kreislauferkrankungen leidest
Zudem besteht während der gesamten Schwangerschaftszeit ein erhöhtes Thromboserisiko.
Um weitere eventuell vorhandene Risiken auszuschließen, empfehlen wir dir, vor der geplanten Flugreise deinen behandelnden Arzt aufzusuchen.
Kleinkinder unter zwei Jahren reisen grundsätzlich auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson und werden mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert. Alternativ können sie auf einem eigenen Sitzplatz reisen, wenn sie in einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem (CRS) gesichert sind. Ein eigener Sitzplatz kann über unser Call Center oder am Flughafenschalter gebucht werden. Kinder ab zwei Jahren reisen grundsätzlich auf einem eigenen Sitzplatz. Säuglinge und Kinder dürfen aufgrund behördlicher Sicherheitsvorschriften nicht in den Notausgangsreihen sitzen.
Bitte beachte, dass du auf Anfrage deinen Mutterpass vorlegen musst, um deine Flugtauglichkeit zu belegen. Anstelle eines Mutterpasses kannst du auch ein aktuelles ärztliches Attest vorzeigen.
Neben der Buchungsnummer oder der etix®-Ticketnummer besteht eine Ausweispflicht für alle Reisenden – auch für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche.
So benötigt seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit – unabhängig vom Alter – ein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reist. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden also nicht mehr anerkannt. Diese neue Regelung gilt auch bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raumes.
Kinder unter zwölf Jahren
Kinder unter zwölf Jahren dürfen im Normalfall nur mit einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson reisen. Handelt es sich hierbei nicht um einen Erziehungsberechtigten, benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Ohne diese können wir das Kind leider nicht befördern.
Auch für die Buchung von Kindern unter zwölf Jahren gelten gesonderte Regelungen.
Weitere Informationen zur Buchung für Kinder und Kleinkinder
Ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, gelten die Regeln ihres Heimatlandes beziehungsweise die Einreisebestimmungen der Länder, in die sie fahren wollen.
Gesonderte Ein- und Ausreisebestimmungen
Für alleinreisende Kinder und Jugendliche gelten in einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Kroatien, Rumänien oder Israel, gesonderte Ein- und Ausreisebestimmungen. Die Einhaltung dieser liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Fluggastes. Daher empfehlen wir, sich rechtzeitig über die verschiedenen Anforderungen bei den zuständigen staatlichen Behörden zu informieren, um bei Reiseantritt alle benötigten Unterlagen beisammenzuhaben.
Hinweis:
Alle Regelungen gelten für Eurowings Flüge mit einer EW-Flugnummer, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

