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SchlaftherapiegerÀte und Sauerstoffkonzentratoren
Reisende mit Schlafapnoe, die ein SchlaftherapiegerĂ€t (CPAP-GerĂ€t) nutzen mĂŒssen, und Reisende mit Lungenkrankheiten, die einen Sauerstoffkonzentrator (POC-GerĂ€t) benötigen, können diese zusĂ€tzlich zu ihrem regulĂ€ren HandgepĂ€ck mit an Bord nehmen. FĂŒr die reine Mitnahme an Bord ist keine Voranmeldung erforderlich. Es gelten die Bestimmungen fĂŒr ein groĂes HandgepĂ€ckstĂŒck.
Wenn du dein CPAP- oder POC-GerĂ€t wĂ€hrend des Fluges verwenden möchtest, bitten wir dich, unser Formular fĂŒr FluggĂ€ste mit besonderen UnterstĂŒtzungsbedĂŒrfnissen auszufĂŒllen und uns dieses mindestens 72 Stunden vor deinem Abflug zuzusenden. Bitte beachte, dass der Einstieg und die Beförderung nur mit einer vorherigen Registrierung sowie einer Bescheinigung ĂŒber die Flugreisetauglichkeit erfolgen können.
ZusĂ€tzlich bitten wir dich, ein Ă€rztliches Attest beizufĂŒgen, das bestĂ€tigt, dass die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr wĂ€hrend Start, Landung und dem Verlassen des Sitzes, sowie in kritischen Flugphasen, unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Attest kann formlos auf einem Kopfbogen deines Arztes oder deiner Ărztin erfolgen und sollte Datum, Unterschrift und Stempel enthalten.
Beachte jedoch, dass die Inbetriebnahme des SchlaftherapiegerĂ€ts nur ĂŒber Batterien möglich ist. Eine Versorgung ĂŒber den Bordstrom kann nicht gewĂ€hrleistet werden. Wir empfehlen die Mitnahme der GerĂ€tebeschreibung und eines Echtheitszertifikat zur möglichen Vorlage an den Sicherheitskontrollen.
Sofern das GerĂ€t zur reinen Mitnahme ĂŒber eine Batterie verfĂŒgt, darf diese eine Leistung von 100 Wh oder einen Lithiumgehalt von 2 g nicht ĂŒberschreiten. Andernfalls ist eine Voranmeldung notwendig. Weitere Informationen zum Transport von tragbaren medizinischen elektronischen GerĂ€ten finden sich auf der Seite Verbotene GegenstĂ€nde.