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Schlaftherapiegeräte und Sauerstoffkonzentratoren
Reisende mit Schlafapnoe, die ein Schlaftherapiegerät (CPAP-Gerät) nutzen mĂźssen, und Reisende mit Lungenkrankheiten, die einen Sauerstoffkonzentrator (POC-Gerät) benĂśtigen, kĂśnnen diese zusätzlich zu ihrem regulären Handgepäck mit an Bord nehmen. FĂźr die reine Mitnahme an Bord ist keine Voranmeldung erforderlich. Es gelten die Bestimmungen fĂźr ein groĂes HandgepäckstĂźck.
Wenn du dein CPAP- oder POC-Gerät während des Fluges verwenden mÜchtest, bitten wir dich, unser Formular fßr Fluggäste mit besonderen Unterstßtzungsbedßrfnissen auszufßllen und uns dieses mindestens 72 Stunden vor deinem Abflug zuzusenden. Bitte beachte, dass der Einstieg und die BefÜrderung nur mit einer vorherigen Registrierung sowie einer Bescheinigung ßber die Flugreisetauglichkeit erfolgen kÜnnen.
Zusätzlich bitten wir dich, ein ärztliches Attest beizufĂźgen, das bestätigt, dass die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr während Start, Landung und dem Verlassen des Sitzes, sowie in kritischen Flugphasen, unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Attest kann formlos auf einem Kopfbogen deines Arztes oder deiner Ărztin erfolgen und sollte Datum, Unterschrift und Stempel enthalten.
Beachte jedoch, dass die Inbetriebnahme des Schlaftherapiegeräts nur ßber Batterien mÜglich ist. Eine Versorgung ßber den Bordstrom kann nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen die Mitnahme der Gerätebeschreibung und eines Echtheitszertifikat zur mÜglichen Vorlage an den Sicherheitskontrollen.
Sofern das Gerät zur reinen Mitnahme ßber eine Batterie verfßgt, darf diese eine Leistung von 100 Wh oder einen Lithiumgehalt von 2 g nicht ßberschreiten. Andernfalls ist eine Voranmeldung notwendig. Weitere Informationen zum Transport von tragbaren medizinischen elektronischen Geräten finden sich auf der Seite Verbotene Gegenstände.