Schlaftherapiegeräte und Sauerstoffkonzentratoren
Reisende mit Schlafapnoe, die ein Schlaftherapiegerät (CPAP-Gerät) nutzen müssen, und Reisende mit Lungenkrankheiten, die einen Sauerstoffkonzentrator (POC-Gerät) benötigen, können diese zusätzlich zu ihrem regulären Handgepäck mit an Bord nehmen. Für die reine Mitnahme an Bord ist keine Voranmeldung erforderlich. Es gelten die Bestimmungen für ein großes Handgepäckstück.
Wenn du dein CPAP- oder POC-Gerät während des Fluges verwenden möchtest, bitten wir dich, unser Formular für Fluggäste mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen auszufüllen und uns dieses mindestens 72 Stunden vor deinem Abflug zuzusenden. Bitte beachte, dass der Einstieg und die Beförderung nur mit einer vorherigen Registrierung sowie einer Bescheinigung über die Flugreisetauglichkeit erfolgen können.
Zusätzlich bitten wir dich, ein ärztliches Attest beizufügen, das bestätigt, dass die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr während Start, Landung und dem Verlassen des Sitzes, sowie in kritischen Flugphasen, unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt. Das Attest kann formlos auf einem Kopfbogen deines Arztes oder deiner Ärztin erfolgen und sollte Datum, Unterschrift und Stempel enthalten.
Beachte jedoch, dass die Inbetriebnahme des Schlaftherapiegeräts nur über Batterien möglich ist. Eine Versorgung über den Bordstrom kann nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen die Mitnahme der Gerätebeschreibung und eines Echtheitszertifikat zur möglichen Vorlage an den Sicherheitskontrollen.
Sofern das Gerät zur reinen Mitnahme über eine Batterie verfügt, darf diese eine Leistung von 100 Wh oder einen Lithiumgehalt von 2 g nicht überschreiten. Andernfalls ist eine Voranmeldung notwendig. Weitere Informationen zum Transport von tragbaren medizinischen elektronischen Geräten finden sich auf der Seite Verbotene Gegenstände.