FĂźr dein Handgepäck bist du generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften fĂźr aufgegebenes Gepäck ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Montrealer Ăbereinkommen.
Eurowings haftet nicht fßr Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen sowie Schäden an ßberfßllten, ßberschweren oder nicht ordnungsgemäà verpackten Gepäckstßcken. Der Haftungsausschluss gilt auch fßr bestimmte Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck beschädigt worden sein sollten. Eine Liste dieser Gegenstände findest du in unseren Allgemeinen BefÜrderungsbedingungen (ABBs) in Artikel 15.3 (Gepäckschäden).
Einen Verlust meldest du bitte direkt nach Ankunft online Ăźber unseren Gepäck-Self-Service oder bei der Eurowings Gepäckermittlung am Flughafen. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist mĂśglich (fĂźr die Einhaltung der Meldefristen sind der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend), allerdings dreht sich dann die Beweislast um und du musst nachweisen, dass sich die UnregelmäĂigkeit während der LuftbefĂśrderung ereignet hat.
Einen Schaden an deinem Gepäck meldest du bitte direkt nach Ankunft bei der Eurowings Gepäckermittlung am Flughafen.