Verbotene Gegenstände und gefährliche Gßter im Gepäck bei Eurowings

Was ist im Gepäck erlaubt? Gepäckbestimmungen bei Eurowings

Einige Gegenstände kÜnnen die Sicherheit während deines Fluges beeinträchtigen. Daher ist die Mitnahme dieser Gegenstände im Gepäck komplett verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informiere dich hier ßber die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften, die bei der Mitnahme von Gepäck unbedingt zu beachten sind.

NEU: Wichtige Info zur Mitnahme von Powerbanks

Ab dem 15. Januar 2026 dĂźrfen pro Person maximal 2 Powerbanks mit an Bord genommen werden.

Verbotene Gegenstände in allen Gepäckstßcken

 
  • EntzĂźndbare FlĂźssigkeiten wie alkoholhaltige Getränke mit mehr als 70 Vol% Alkohol, Brennspiritus, lĂśsemittelhaltige Nagellackentferner, benzinbetriebene Geräte und Feuerzeuge (neu oder gebraucht), Benzin (z. B. Feuerzeug- oder Reinigungsbenzin), Farben, Lacke, Lasuren, Klebstoffe, usw.

  • EntzĂźndbare Gase wie Feuerzeuggas, Campingkocher, Propangasflaschen, usw.

  • EntzĂźndbare Gegenstände wie Überall-ZĂźndhĂślzer, Brennpaste, GrillanzĂźnder, usw.

  • Giftige Stoffe wie Insektensprays, UngezieferkĂśder, Desinfektionsmittel, usw.

  • Ätzende Stoffe wie Reizgas, Rohrreiniger, Säuren, Laugen/Basen, säure- oder laugenhaltige Nassbatterien (auch in Geräten eingebaut), Quecksilber, usw.

  • Gasbehälter wie Pressluftflaschen oder Druckzylinder fĂźr Wasseraufbereitung , auch tiefkalte flĂźssige Gase wie FlĂźssigsauerstoff oder flĂźssiger Stickstoff, usw.

  • Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel, flĂźssiger Sauerstoff, Härter fĂźr Lacke oder Klebstoffe, Flächendesinfektionsmittel, usw.

  • Explosive Stoffe wie FeuerwerkskĂśrper, Wunderkerzen, Airbags, Sicherheitsaktenkoffer mit einer Sprengkapsel, usw.

  • Batteriebetriebene Fahrzeuge wie E-Scooter, E-Bikes, Balance Boards, Pedelecs, Kinderfahrzeuge usw.. Ausgenommen sind batteriebetriebene RollstĂźhle und andere Mobilitätshilfen.

  • Defekte oder beschädigte Batterien, auch in Geräten eingebaut

  • Lithium-Batterien ohne PrĂźfung nach UN Manual of Test and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3.

  • InfektiĂśse (ansteckungsgefährliche) Stoffe oder genveränderte Organismen wie medizinische Proben, Zellen, Bakterien, usw.

  • Chemische oder technische Produkte wie radioaktive Stoffe und Geräte (z. B. Medikamente, Messgeräte), magnetische Stoffe, Lithium, Gallium, Phosphor, Magnesium, usw.

Wichtige Informationen zu Mobilitätshilfen

Ab 01. Oktober 2025 gilt aus GrĂźnden der Sicherheit fĂźr RollstĂźhle mit einer fest verbaute/nicht abnehmbare Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.

Gefährliche Gegenstände, die unter bestimmten Bedingungen im Gepäck erlaubt sind

Gefährliche Gßter, die unter bestimmten Bedingungen im Gepäck erlaubt sind

Powerbanks

  • Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck

  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

  • Transportgenehmigung Ăźber 100 Wh / 2g LC erforderlich

Leistungs- und Stßckbeschränkung von Powerbanks:

Leistungsbeschränkungen Stßckbeschränkung Erlaubt im Handgepäck Erlaubt im aufgegebenen Gepäck Transportgenehmigung erforderlich
Max. 100 Wh
Max. 2 g LC

2

Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh
2
Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Ja
> 2 g LC bis max. 8 g LC
2, nur fßr medizinische Geräte
Ja
Nein
Ja

 

Hinweis:

  • Das Aufladen und die Benutzung von Powerbanks sind an Bord nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht fĂźr die Nutzung bei genehmigten medizinischen Geräten.

  • SchĂźtze die Powerbank gegen Beschädigung und KurzschlĂźsse, z. B. durch Verwendung der Originalverpackung.

  • Powerbanks und Ersatzbatterien mĂźssen entweder am eigenen KĂśrper getragen oder im Handgepäck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Powerbanks im Handgepäck in den Gepäckfächern zu verstauen.

  • FĂźr Lithium Batterien größer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie größer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.

  • Bitte melde genehmigungspflichtige Powerbanks bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.

Ersatzbatterien und lose Batterien

  • Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck

  • Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine

  • Transportgenehmigung Ăźber 100 Wh / 2g LC erforderlich

 

Die Stückbeschränkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.

Leistungs- und Stßckbeschränkung von Lithium Batterien:

Leistungsbeschränkungen Stßckbeschränkung Erlaubt im Handgepäck Erlaubt im aufgegebenen Gepäck Transportgenehmigung erforderlich
Max. 100 Wh
Max. 2 g LC

20

Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh
2
Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Ja
> 2 g LC bis max. 8 g LC
2, nur fßr medizinische Geräte
Ja
Nein
Ja

Transportbedingungen:

Bei allen Batterien mĂźssen die AnschlĂźsse einzeln isoliert sein, um KurzschlĂźsse zu vermeiden. Das ist mĂśglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate PlastiktĂźte oder Schutztasche gepackt wird.

Leistungs- und Stßckbeschränkung fßr auslaufsichere Nassbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie

  • max. 2 Ersatzbatterien

 

Hinweis:

  • Ersatzbatterien / Lose Batterien mĂźssen entweder am eigenen KĂśrper getragen oder im Handgepäck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Ersatzbatterien / Lose Batterien im Handgepäck in den Gepäckfächern zu verstauen.

  • FĂźr Lithium Batterien größer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie größer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.

  • Bitte melde genehmigungspflichtige Batterien bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.

Batteriebetriebene Geräte

Tragbare elektronische Geräte mit Trockenbatterien sowie Ersatzbatterien und -akkus

 

Beschreibung
Geräte mit nicht aufladbaren LR-Batterien (Haushaltsbatterien) wie Taschenlampen, Fernbedienungen, kleine Reiseradios oder Reisewecker, usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
- erlaubt fßr Geräte
- nicht erlaubt fßr Ersatzbatterien oder -akkus 
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂźssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie)

Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks

Beschreibung
Geräte mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie Mobiltelefone, Laptop-Computer, E-Book-Reader, Tablet PCs, Autoschlßssel, elektronische Zahnbßrsten, MP3-Player, Kameras, Drohnen, usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich fßr Akkus mit 100 Wh - 160 Wh 
Aufgegebenes Gepäck
- erlaubt fßr Geräte mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh
- nicht erlaubt fßr Geräte mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Zum persĂśnlichen Gebrauch durch die Person
- Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. Ausnahme sind Baggage Tacker (AirTags, Samsung Galaxy Smart Tags) mit einer Knopfzelle und niedriger Funk-Funktion.
- Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂźssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 15 Geräte pro Person inkl. tragbare medizinische elektronische Geräte
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (mit je maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (mit je maximal 100 Wh Nennenergie)
- Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh pro Person
- Powerbanks gelten als Ersatzbatterien.

Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks

Beschreibung
Geräte mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie medizinische Hilfsmittel, Kunstherzen, Defibrillatoren usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich fßr Akkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh und Batterien mit mehr als 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt  
Aufgegebenes Gepäck
- erlaubt fßr Geräte mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh
- nicht erlaubt fßr Geräte mit Akkus ßber 100 Wh bis zu 160 Wh oder Batterien ßber 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt sowie
Ersatzbatterien oder -akkus
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂźssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 15 Geräte pro Person bis zu 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt inkl. tragbare medizinische elektronische Geräte
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie)
- Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh oder Ersatzbatterien mit mehr als 2 g Lithiumgehalt bis zu 8 g
- Powerbanks gelten als Ersatzbatterien.

E-Zigaretten

Beschreibung
E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte (E-Zigarren, E-Pfeifen) zum persÜnlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- E-Zigaretten mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschßtzt sein. Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt.
- Benutzung und Aufladung an Bord sind verboten.
Anmerkung
VerdampfungsflĂźssigkeiten kĂśnnen die Kriterien fĂźr GefahrgĂźter erfĂźllen und sind in diesem Fall verboten.

Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen

Beschreibung
Elektrische Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen fßr bewegungseingeschränkte Personen, zum persÜnlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt fßr Rollstßhle/Mobilitätshilfen mit eingebautem Akku und ausgebaute auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus)
Handgepäck
erlaubt nur fĂźr ausgebaute Lithium-Akkus
Zusätzliche Informationen

- Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen kÜnnen mit eingebauter Batterie/Akku transportiert werden, wenn
a) der Rollstuhl komplett ausgeschaltet ist, d. h. stromlos gesetzt ist und nicht versehentlich aktiviert werden kann,
b) die Batterie gegen Kurzschluss gesichert ist und
c) die Batterie im Rollstuhl verbaut oder fest am Rollstuhl befestigt und vor Beschädigung geschßtzt ist.
- Sofern die Batterie abgebaut werden kann, muss sie gegen Kurzschluss gesichert werden.
- Eine auslaufsichere Nassbatterie (z. B. Gel- oder AGM-Akku) muss in einer festen, starren Verpackung als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden. Pro Person mit Rollstuhl oder anderer Mobilitätshilfe darf maximal 1 Ersatzbatterie mitgenommen werden.
- Ein Lithium-Akku muss gemäß Prüfanforderungen des UN Manuals of Test and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 getestet sein und in einer Verpackung oder Tasche als Handgepäck mitgenommen werden. Der Rollstuhl darf, wenn die Akkus ausgebaut werden müssen, nur 1 Akku mit maximal 300 Wh oder 2 Akkus mit maximal 160 Wh Nennenergie enthalten. Pro Person mit Rollstuhl oder anderer Mobilitätshilfe darf maximal 1 Ersatzbatterie mit bis zu 300 Wh oder 2 Batterien mit bis zu 160 Wh Nennenergie (je nach Ausstattung des Rollstuhls) mitgenommen werden.
- Beachte: Ab 01. Oktober 2025 gilt aus Grßnden der Sicherheit fßr Rollstßhle mit einer fest verbaute/nicht abnehmbare Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.

Anmerkung
- Bei Buchung des Rollstuhls ist Folgendes anzugeben:
a) Ärztliches Attest
b) Angabe zur Art des Akkus oder der Batterie
c) Bei Lithium-Akkus: Angabe der Nennenergie in Wh
d) Bei auslaufsicheren Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus): eine Bestätigung, dass die Batterie/der Akku durch den Hersteller als auslaufsicher geprßft wurde, oder es sich um eine Nickel-Metallhydrid- (NiMH) oder eine Trockenbatterie handelt.
- Ausbau und Verpackung der Batterie mit geeigneten Materialien mßssen vom Flugreisenden gewährleistet werden.

Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)

Beschreibung
Tragbare Sauerstoffgeräte, die den Sauerstoff aus der Umgebungsluft konzentrieren, mit Lithium-Akkus betrieben
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
Es gelten die zusätzlichen Bestimmungen fßr "Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks"
Anmerkung
- FĂźr Atemsysteme mit gasfĂśrmigen Sauerstoff oder Luft siehe "Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂźr medizinische Zwecke".
- FlĂźssigsauerstoff ist verboten.

Gepäckstücke, die Lithium-Batterien enthalten („Smart baggage“)

Beschreibung
Gepäckstßcke mit zusätzlichen Funktionen wie Anzeige eines Gepäckanhängers, Senden von Standortdaten, elektronischen SchlÜssern, Aufladefunktion fßr andere elektronische Geräte
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt, sofern die Batterien oder Akkus entnommen wurden (gilt nicht fßr Knopfzellen mit maximal 0,3 g Lithium-Metall / Lithium-Ion mit maximal 2,7 Wh) 
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Die eingebauten Batterien, Akkus oder Powerbanks mĂźssen entnommen und separat transportiert werden.
- Fßr entnommene Lithium-Batterien und -Akkus sowie Powerbanks gelten die Bestimmungen fßr "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks."
Anmerkung
- Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fßr die Sendefunktion des Gepäckstßcks.
- Gepäckstßcke, die zu einem elektrischen Fahrzeug umgebaut werden kÜnnen, z. B. einem E-Roller, sind verboten.

Hitzeerzeugende Artikel

Beschreibung
Geräte wie Tauchlampen oder batteriebetriebene LÜtgeräte, die bei versehentlicher Aktivierung so viel Hitze erzeugen, dass ein Feuer entstehen kann
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Das Gerät muss ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- Die Batterie oder das Leuchtmittel muss entfernt werden. Fßr entnommene Batterien gelten die Bestimmungen fßr "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks".

Schrittmacher

Beschreibung
Herzschrittmacher und andere implantierte Geräte, die radioaktive Isotope oder Lithium-Batterien enthalten, auch externe Bedienungselemente
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich; ärztliches Attest muss mitgefßhrt werden
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Am eigenen KĂśrper mitgefĂźhrt
erlaubt

Artikel und Geräte, die Gase enthalten

Feuerzeuge und StreichhĂślzer

Beschreibung
Gasfeuerzeug oder SicherheitsstreichhĂślzer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Am eigenen KĂśrper mitgefĂźhrt
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit SicherheitsstreichhĂślzern oder 1 Feuerzeug mit verflĂźssigtem Gas pro Person
- Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus mßssen ßber eine Schutzkappe verfßgen und gegen unbeabsichtigte Betätigung geschßtzt sein.
Anmerkungen
- Überallzünder sind verboten.
- Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂźnder sind verboten.
- Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten.
- Benzinfeuerzeuge und weiteres ZubehĂśr (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten.

Spraydosen fĂźr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch

Beschreibung
Spraydosen wie Haarspray, Raumspray, medizinische Eissprays oder SprĂźhpflaster
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sein.
- Jede Spraydose darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben.
Anmerkungen
- Alle Spraydosen zusammen mit anderen medizinischen oder kosmetischen Artikeln dĂźrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Medizinische und kosmetische Artikel").

Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂźr medizinische Zwecke

Beschreibung
FĂźr Passagiere mit erhĂśhtem Sauerstoffbedarf zu deren persĂśnlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich; ärztliches Attest muss vorgelegt werden
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Maximal 5 kg Bruttogewicht
- FlĂźssigsauerstoffsysteme sind verboten.

Gasflaschen, z. B. Tauchflaschen

Beschreibung
Pressluftflaschen oder Druckflaschen mit einem Sauerstoffgemisch zum Tauchen oder Gasflaschen und Gaszylinder fĂźr andere Freizeitzwecke
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich; ärztliches Attest muss vorgelegt werden
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Zusätzliche Informationen
Tauchflaschen und andere Gasbehälter (z. B. als Fahrradausrßstung) mßssen leer sein und dßrfen nur mit geÜffneten Ventilen, ohne weitere Anschlßsse mitgenommen werden.

Gaszylinder, z. B. in Rettungswesten oder Lawinenrettungsrucksäcken

Beschreibung
Schwimm- oder Rettungswesten mit kleinen Gaskartuschen, gefßllt mit einem nicht entzßndbaren, ungiftigen Gas, z. B. Kohlendioxid und Lawinenrettungsrucksäcke zusätzlich mit einem pyrotechnischem AuslÜser
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Pro Person dĂźrfen 2 Rettungsmittel zum persĂśnlichen Gebrauch mitgenommen werden.
- Im Rettungsmittel dßrfen maximal 2 Kartuschen enthalten sein. Fßr Schwimm- oder Rettungswesten dßrfen 2 Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel mitgenommen werden.
- Im Lawinenrettungsrucksack darf zusätzlich maximal 200 mg Sprengstoff der Gefahrenklasse 1.4S enthalten sein.

Gaskartuschen, nicht entzĂźndbar, ungiftig

Beschreibung
Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzündbaren, ungiftigen Gas, eingesetzt in Geräte, z. B. CO₂-Kartuschen für Luftpumpen oder Paintball
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
Druckzylinder für andere Geräte dürfen ein Fassungsvermögen von 50 mL (entspricht 28 g Kohlendioxid- CO₂) nicht überschreiten; maximal 4 dieser Druckzylinder pro Person.

Gaszylinder, nicht entflammbar, ungiftig, für künstliche Gliedmaßen

Beschreibung
Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzßndbaren, ungiftigen Gas, fßr mechanische Prothesen 
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
Auch eine angemessene Anzahl an Ersatzkartuschen fĂźr die Dauer der Reise ist erlaubt.

Artikel und Geräte, die entzßndbare Flßssigkeiten enthalten oder entzßndbar sind

Alkoholische Getränke

Beschreibung
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 Vol% und maximal 70 Vol% Alkohol
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
Pro Person maximal 5 L in Behältern von maximal 5 L, wie im Einzelhandel verkauft
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck.

Medizinische und kosmetische Artikel

Beschreibung
Medizinische oder kosmetische Artikel, die nicht radioaktiv sind, einschließlich Spraydosen; z. B. alkoholhaltige Medikamente oder Desinfektionsmittel, Parfüms, Deodorants, Haarspray
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Jeder Artikel darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben.
- Alle medizinischen oder kosmetischen Artikel zusammen mit Spraydosen dĂźrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Spraydosen fĂźr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch").
- Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sein.
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck.

StreichhĂślzer und Feuerzeuge

Beschreibung
Gasfeuerzeug oder SicherheitsstreichhĂślzer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Am eigenen KĂśrper
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit SicherheitsstreichhĂślzern oder 1 Feuerzeug mit verflĂźssigtem Gas pro Person.
- Das Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus brauchen eine Schutzkappe oder weitere Sicherung gegen unbeabsichtigte Betätigung.
Anmerkung
- Überallzünder sind verboten.
- Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂźnder sind verboten.
- Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten.
- Benzinfeuerzeuge und weiteres ZubehĂśr (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten.

Lockenstäbe mit Gaspatronen

Beschreibung
Lockenstäbe mit einer Gaspatrone, die ein Kohlenwasserstoffgas enthält
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Pro Person 1 Lockenstab mit einer Schutzkappe Ăźber dem Heizelement
- NachfĂźllpatronen sind verboten.
- Benutzung an Bord ist verboten.
Anmerkung
Fßr Lockenstäbe mit Lithium-Batterien oder -Akkus siehe "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- Batterien oder -Akkus (PED)" sowie "Ersatzbatterien  und -akkus inkl. Powerbanks".

Präparate und Proben, nicht infektiÜs (ansteckungsgefährlich) mit kleinen Mengen entzßndbarer Flßssigkeit verpackt

Beschreibung
Präparate oder Proben, die keine Krankheitserreger enthalten und in einer entzßndbaren Flßssigkeit konserviert wurden, z. B. Ausstellungstßcke von Tieren oder Organen
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
Die freie Flüssigkeit im Behälter darf 30 mL nicht überschreiten. Die Behälter müssen flüssigkeitsdicht verschlossen sein. Auf der Außenseite der Verpackung müssen die Worte „Scientific research specimens, not restricted, SP A180 applies“ stehen.
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck.

Tragbare elektronische Geräte mit Brennstoffzellen und Ersatzpatronen

Beschreibung
Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen fßr tragbare elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Pro Person nur 2 Ersatz-Kartuschen
- Die Brennstoffzellen dßrfen nur entzßndbare Flßssigkeiten, ätzende Stoffe, verflßssigte brennbare Gase, mit Wasser reagierende Stoffe oder Wasserstoff in Metallhydrid enthalten.
- NachfĂźllen der Brennstoffzellen an Bord ist verboten.
- Auf jeder Brennstoffzelle und Brennstoffzellenkartusche mĂźssen die folgenden Informationen enthalten sein:
a) GĂźtezeichen des Herstellers mit Hinweis auf IEC 62282-6-100 Ed.1, Amendment 1
b) HĂśchstmenge an Brennstoff
c) Art des Brennstoffs
d) "Approved for carriage in aircraft cabin only" (nur fĂźr Brennstoffzellen)
- Brennstoffzellen dürfen nicht ausschließlich zum Aufladen eines Akkus im Gerät dienen.
- Brennstoffzellen dßrfen Geräte nicht aufladen, während diese nicht benutzt werden.
- Es gelten folgende HĂśchstmengen an Brennstoff:
a) FlĂźssigkeiten: 200 mL
b) Feste Stoffe: 200 g
c) VerflĂźssigte Gase: 120 mL in nicht-metallischen Brennstoffzellen
- 200 mL in metallischen Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenkartuschen
- Wasserstoff in Metallhydrid: 120 mL WasserfassungsvermĂśgen
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck.

Weitere Artikel und Geräte

Munition (Patronen fĂźr Waffen)

Beschreibung
Sicher verpackte Munition fĂźr Jagd- oder Sportzwecke der UN0012 oder UN0014 (Gefahrenklasse 1.4S)
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Pro Person maximal 5 kg Bruttogewicht zum persĂśnlichen Gebrauch
- Pro Verpackung maximal 5 kg Munition
Anmerkung
- Waffe und Munition mĂźssen in getrennten Verpackungen aufgegeben werden. Die Waffe darf nicht geladen sein.
- Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fĂźr die Ausfuhr.

Trockeneis (Kohlendioxid, fest)

Beschreibung
- Trockeneis zur Kßhlung von ungefährlichen Gßtern, z. B. von Medikamenten oder verderblichen Waren
- Trockeneis ist gefrorenes Kohlenstoffdioxid, das gasfÜrmig wird. Durch die tiefe Temperatur von ca -78°C kann es Haut oder Material schädigen. Freigesetztes Kohlenstoffdioxid kann zu Erstickung fßhren.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Pro Person maximal 2,5 kg Trockeneis
- GasfĂśrmiges Kohlendioxid muss aus der Verpackung entweichen kĂśnnen.
- Aufgegebenes Gepäck muss beschriftet werden mit „Dry Ice“ oder „Carbon dioxide, solid“ und der eingefüllten Nettomenge an Trockeneis.

Isolationsverpackungen mit tiefgekĂźhltem, flĂźssigen Stickstoff (Dry Shipper)

Beschreibung
Kßhlbehälter mit porÜsem Material, das flßssigen Stickstoff und keine anderen gefährlichen Gßter (z. B. infektiÜse Proben) enthält
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- GasfĂśrmiger Stickstoff muss aus der Verpackung entweichen kĂśnnen.
- Es darf kein flßssiger Stickstoff austreten, egal wie der Behälter ausgerichtet ist.

Medizinisches Thermometer mit Quecksilber

Beschreibung
Klinisches oder medizinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, z. B. Fieberthermometer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Zusätzliche Informationen
Pro Person 1 Thermometer fĂźr den persĂśnlichen Gebrauch
Anmerkung
Fßr elektronische Thermometer siehe "Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus".

PermeationsrĂśhrchen/-zellen

Beschreibung
Permeationsröhrchen oder -zellen zur Kalibrierung von Geräten zur Überwachung der Luftqualität 
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
nicht erlaubt
Zusätzliche Informationen
Fest verpackt gemäß den Vorschriften der IATA-DGR, mit maximal 2 mL Gefahrgut pro Röhrchen und maximal 30 kg Bruttogewicht pro Verpackung

Thermometer oder Barometer mit Quecksilber, durch einen Vertreter eines staatlichen WetterbĂźros oder offiziellen BehĂśrde mitgefĂźhrt

Beschreibung
Meteorologisches Thermometer oder Barometer
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
nicht erlaubt
Handgepäck
erlaubt
Zusätzliche Informationen
- Fest verpackt in einer starken Verpackung
- Das Thermometer oder Barometer muss sich in einem flüssigkeitsdicht versiegelten Behälter befinden, der auslauf- und durchstoßsicher verhindert, dass Quecksilber austreten kann, egal wie er ausgerichtet ist.

Geräte zur Überwachung chemischer Kampfstoffe, durch Mitarbeiter der Organisation zur Überwachung chemischer Kampfstoffe mitgeführt

Beschreibung
Zur Mitnahme auf Dienstreisen
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes Gepäck
erlaubt
Handgepäck
erlaubt

Rückruf von Anker-Powerbanks wegen Brandgefahr – Mitnahme auf unseren Flügen nicht erlaubt

Der Hersteller Anker hat mehrere Powerbank-Modelle zurßckgerufen, weil sie ßberhitzen und Feuer fangen kÜnnten. Bitte beachte: Diese Powerbanks dßrfen auf Eurowings-Flßgen auf keinen Fall mitgenommen werden. 

Weitere Infos