Einige Gegenstände kÜnnen die Sicherheit während deines Fluges beeinträchtigen. Daher ist die Mitnahme dieser Gegenstände im Gepäck komplett verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informiere dich hier ßber die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften, die bei der Mitnahme von Gepäck unbedingt zu beachten sind.
NEU: Wichtige Info zur Mitnahme von Powerbanks
Ab dem 15. Januar 2026 dĂźrfen pro Person maximal 2 Powerbanks mit an Bord genommen werden.
Verbotene Gegenstände in allen Gepäckstßcken
Entzßndbare Flßssigkeiten wie alkoholhaltige Getränke mit mehr als 70 Vol% Alkohol, Brennspiritus, lÜsemittelhaltige Nagellackentferner, benzinbetriebene Geräte und Feuerzeuge (neu oder gebraucht), Benzin (z. B. Feuerzeug- oder Reinigungsbenzin), Farben, Lacke, Lasuren, Klebstoffe, usw.
EntzĂźndbare Gase wie Feuerzeuggas, Campingkocher, Propangasflaschen, usw.
EntzĂźndbare Gegenstände wie Ăberall-ZĂźndhĂślzer, Brennpaste, GrillanzĂźnder, usw.
Giftige Stoffe wie Insektensprays, UngezieferkĂśder, Desinfektionsmittel, usw.
Ătzende Stoffe wie Reizgas, Rohrreiniger, Säuren, Laugen/Basen, säure- oder laugenhaltige Nassbatterien (auch in Geräten eingebaut), Quecksilber, usw.
Gasbehälter wie Pressluftflaschen oder Druckzylinder fßr Wasseraufbereitung , auch tiefkalte flßssige Gase wie Flßssigsauerstoff oder flßssiger Stickstoff, usw.
Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel, flßssiger Sauerstoff, Härter fßr Lacke oder Klebstoffe, Flächendesinfektionsmittel, usw.
Explosive Stoffe wie FeuerwerkskĂśrper, Wunderkerzen, Airbags, Sicherheitsaktenkoffer mit einer Sprengkapsel, usw.
Batteriebetriebene Fahrzeuge wie E-Scooter, E-Bikes, Balance Boards, Pedelecs, Kinderfahrzeuge usw.. Ausgenommen sind batteriebetriebene Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen.
Defekte oder beschädigte Batterien, auch in Geräten eingebaut
Lithium-Batterien ohne PrĂźfung nach UN Manual of Test and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3.
InfektiÜse (ansteckungsgefährliche) Stoffe oder genveränderte Organismen wie medizinische Proben, Zellen, Bakterien, usw.
Chemische oder technische Produkte wie radioaktive Stoffe und Geräte (z. B. Medikamente, Messgeräte), magnetische Stoffe, Lithium, Gallium, Phosphor, Magnesium, usw.
Wichtige Informationen zu Mobilitätshilfen
Ab 01. Oktober 2025 gilt aus GrĂźnden der Sicherheit fĂźr RollstĂźhle mit einer fest verbaute/nicht abnehmbare Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.
Gefährliche Gegenstände, die unter bestimmten Bedingungen im Gepäck erlaubt sind
Gefährliche Gßter, die unter bestimmten Bedingungen im Gepäck erlaubt sind
Powerbanks
Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck
Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
Transportgenehmigung Ăźber 100 Wh / 2g LC erforderlich
Leistungs- und Stßckbeschränkung von Powerbanks:
| Leistungsbeschränkungen | Stßckbeschränkung | Erlaubt im Handgepäck | Erlaubt im aufgegebenen Gepäck | Transportgenehmigung erforderlich |
|---|---|---|---|---|
| Max. 100 Wh Max. 2 g LC | 2 | Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung | Nein | Nein |
| > 100 Wh bis max. 160 Wh | 2 | Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung | Nein | Ja |
| > 2 g LC bis max. 8 g LC | 2, nur fßr medizinische Geräte | Ja | Nein | Ja |
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Hinweis:
Das Aufladen und die Benutzung von Powerbanks sind an Bord nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht fßr die Nutzung bei genehmigten medizinischen Geräten.
Schßtze die Powerbank gegen Beschädigung und Kurzschlßsse, z. B. durch Verwendung der Originalverpackung.
Powerbanks und Ersatzbatterien mßssen entweder am eigenen KÜrper getragen oder im Handgepäck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Powerbanks im Handgepäck in den Gepäckfächern zu verstauen.
FĂźr Lithium Batterien grĂśĂer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grĂśĂer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.
Bitte melde genehmigungspflichtige Powerbanks bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.
Ersatzbatterien und lose Batterien
Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck
Erlaubt als oder im Handgepäck in der Passagierkabine
Transportgenehmigung Ăźber 100 Wh / 2g LC erforderlich
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Die StĂźckbeschränkung schlieĂt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
Leistungs- und Stßckbeschränkung von Lithium Batterien:
| Leistungsbeschränkungen | Stßckbeschränkung | Erlaubt im Handgepäck | Erlaubt im aufgegebenen Gepäck | Transportgenehmigung erforderlich |
|---|---|---|---|---|
| Max. 100 Wh Max. 2 g LC | 20 | Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung | Nein | Nein |
| > 100 Wh bis max. 160 Wh | 2 | Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung | Nein | Ja |
| > 2 g LC bis max. 8 g LC | 2, nur fßr medizinische Geräte | Ja | Nein | Ja |
Transportbedingungen:
Bei allen Batterien mĂźssen die AnschlĂźsse einzeln isoliert sein, um KurzschlĂźsse zu vermeiden. Das ist mĂśglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate PlastiktĂźte oder Schutztasche gepackt wird.
Leistungs- und StĂźckbeschränkung fĂźr auslaufsichere Nassbatterien:Â
max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
max. 2 Ersatzbatterien
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Hinweis:
Ersatzbatterien / Lose Batterien mßssen entweder am eigenen KÜrper getragen oder im Handgepäck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Ersatzbatterien / Lose Batterien im Handgepäck in den Gepäckfächern zu verstauen.
FĂźr Lithium Batterien grĂśĂer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grĂśĂer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.
Bitte melde genehmigungspflichtige Batterien bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.
Batteriebetriebene Geräte
Tragbare elektronische Geräte mit Trockenbatterien sowie Ersatzbatterien und -akkus
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| Beschreibung | Geräte mit nicht aufladbaren LR-Batterien (Haushaltsbatterien) wie Taschenlampen, Fernbedienungen, kleine Reiseradios oder Reisewecker, usw. |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | - erlaubt fßr Geräte - nicht erlaubt fßr Ersatzbatterien oder -akkus |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. - Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein. - Batterien und Ersatzbatterien mßssen gegen Kurzschluss gesichert sein. - Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie) |
Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks
| Beschreibung | Geräte mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie Mobiltelefone, Laptop-Computer, E-Book-Reader, Tablet PCs, Autoschlßssel, elektronische Zahnbßrsten, MP3-Player, Kameras, Drohnen, usw. |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich fßr Akkus mit 100 Wh - 160 Wh |
| Aufgegebenes Gepäck | - erlaubt fßr Geräte mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh - nicht erlaubt fßr Geräte mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Zum persÜnlichen Gebrauch durch die Person - Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. Ausnahme sind Baggage Tacker (AirTags, Samsung Galaxy Smart Tags) mit einer Knopfzelle und niedriger Funk-Funktion. - Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein. - Batterien und Ersatzbatterien mßssen gegen Kurzschluss gesichert sein. - Maximal 15 Geräte pro Person inkl. tragbare medizinische elektronische Geräte - Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (mit je maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (mit je maximal 100 Wh Nennenergie) - Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh pro Person - Powerbanks gelten als Ersatzbatterien. |
Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks
| Beschreibung | Geräte mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie medizinische Hilfsmittel, Kunstherzen, Defibrillatoren usw. |
|---|---|
Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich fßr Akkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh und Batterien mit mehr als 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt  |
| Aufgegebenes Gepäck | - erlaubt fßr Geräte mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh - nicht erlaubt fßr Geräte mit Akkus ßber 100 Wh bis zu 160 Wh oder Batterien ßber 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt sowie Ersatzbatterien oder -akkus |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Geräte mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. - Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt sein. - Batterien und Ersatzbatterien mßssen gegen Kurzschluss gesichert sein. - Maximal 15 Geräte pro Person bis zu 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt inkl. tragbare medizinische elektronische Geräte - Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie) - Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh oder Ersatzbatterien mit mehr als 2 g Lithiumgehalt bis zu 8 g - Powerbanks gelten als Ersatzbatterien. |
E-Zigaretten
| Beschreibung | E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte (E-Zigarren, E-Pfeifen) zum persÜnlichen Gebrauch |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - E-Zigaretten mßssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschßtzt sein. Geräte mßssen vor Beschädigungen geschßtzt sein, z. B. verpackt. - Benutzung und Aufladung an Bord sind verboten. |
| Anmerkung | VerdampfungsflĂźssigkeiten kĂśnnen die Kriterien fĂźr GefahrgĂźter erfĂźllen und sind in diesem Fall verboten. |
Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen
| Beschreibung | Elektrische Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen fßr bewegungseingeschränkte Personen, zum persÜnlichen Gebrauch |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt fßr Rollstßhle/Mobilitätshilfen mit eingebautem Akku und ausgebaute auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus) |
| Handgepäck | erlaubt nur fßr ausgebaute Lithium-Akkus |
| Zusätzliche Informationen | - Rollstßhle und andere Mobilitätshilfen kÜnnen mit eingebauter Batterie/Akku transportiert werden, wenn |
| Anmerkung | - Bei Buchung des Rollstuhls ist Folgendes anzugeben: a) Ărztliches Attest b) Angabe zur Art des Akkus oder der Batterie c) Bei Lithium-Akkus: Angabe der Nennenergie in Wh d) Bei auslaufsicheren Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus): eine Bestätigung, dass die Batterie/der Akku durch den Hersteller als auslaufsicher geprĂźft wurde, oder es sich um eine Nickel-Metallhydrid- (NiMH) oder eine Trockenbatterie handelt. - Ausbau und Verpackung der Batterie mit geeigneten Materialien mĂźssen vom Flugreisenden gewährleistet werden. |
Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)
| Beschreibung | Tragbare Sauerstoffgeräte, die den Sauerstoff aus der Umgebungsluft konzentrieren, mit Lithium-Akkus betrieben |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Es gelten die zusätzlichen Bestimmungen fßr "Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks" |
| Anmerkung | - FĂźr Atemsysteme mit gasfĂśrmigen Sauerstoff oder Luft siehe "Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂźr medizinische Zwecke". - FlĂźssigsauerstoff ist verboten. |
GepäckstĂźcke, die Lithium-Batterien enthalten (âSmart baggageâ)
| Beschreibung | Gepäckstßcke mit zusätzlichen Funktionen wie Anzeige eines Gepäckanhängers, Senden von Standortdaten, elektronischen SchlÜssern, Aufladefunktion fßr andere elektronische Geräte |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt, sofern die Batterien oder Akkus entnommen wurden (gilt nicht fßr Knopfzellen mit maximal 0,3 g Lithium-Metall / Lithium-Ion mit maximal 2,7 Wh) |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Die eingebauten Batterien, Akkus oder Powerbanks mßssen entnommen und separat transportiert werden. - Fßr entnommene Lithium-Batterien und -Akkus sowie Powerbanks gelten die Bestimmungen fßr "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks." |
| Anmerkung | - Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fßr die Sendefunktion des Gepäckstßcks. - Gepäckstßcke, die zu einem elektrischen Fahrzeug umgebaut werden kÜnnen, z. B. einem E-Roller, sind verboten. |
Hitzeerzeugende Artikel
| Beschreibung | Geräte wie Tauchlampen oder batteriebetriebene LÜtgeräte, die bei versehentlicher Aktivierung so viel Hitze erzeugen, dass ein Feuer entstehen kann |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Das Gerät muss ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. - Die Batterie oder das Leuchtmittel muss entfernt werden. Fßr entnommene Batterien gelten die Bestimmungen fßr "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks". |
Schrittmacher
| Beschreibung | Herzschrittmacher und andere implantierte Geräte, die radioaktive Isotope oder Lithium-Batterien enthalten, auch externe Bedienungselemente |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich; ärztliches Attest muss mitgefßhrt werden |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Am eigenen KĂśrper mitgefĂźhrt | erlaubt |
Artikel und Geräte, die Gase enthalten
Feuerzeuge und StreichhĂślzer
| Beschreibung | Gasfeuerzeug oder SicherheitsstreichhĂślzer |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Am eigenen KĂśrper mitgefĂźhrt | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit SicherheitsstreichhÜlzern oder 1 Feuerzeug mit verflßssigtem Gas pro Person - Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus mßssen ßber eine Schutzkappe verfßgen und gegen unbeabsichtigte Betätigung geschßtzt sein. |
| Anmerkungen | - ĂberallzĂźnder sind verboten. - Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂźnder sind verboten. - Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten. - Benzinfeuerzeuge und weiteres ZubehĂśr (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten. |
Spraydosen fĂźr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch
| Beschreibung | Spraydosen wie Haarspray, Raumspray, medizinische Eissprays oder SprĂźhpflaster |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sein. - Jede Spraydose darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben. |
| Anmerkungen | - Alle Spraydosen zusammen mit anderen medizinischen oder kosmetischen Artikeln dĂźrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Medizinische und kosmetische Artikel"). |
Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂźr medizinische Zwecke
| Beschreibung | FĂźr Passagiere mit erhĂśhtem Sauerstoffbedarf zu deren persĂśnlichen Gebrauch |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich; ärztliches Attest muss vorgelegt werden |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Maximal 5 kg Bruttogewicht - Flßssigsauerstoffsysteme sind verboten. |
Gasflaschen, z. B. Tauchflaschen
| Beschreibung | Pressluftflaschen oder Druckflaschen mit einem Sauerstoffgemisch zum Tauchen oder Gasflaschen und Gaszylinder fĂźr andere Freizeitzwecke |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich; ärztliches Attest muss vorgelegt werden |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Tauchflaschen und andere Gasbehälter (z. B. als Fahrradausrßstung) mßssen leer sein und dßrfen nur mit geÜffneten Ventilen, ohne weitere Anschlßsse mitgenommen werden. |
Gaszylinder, z. B. in Rettungswesten oder Lawinenrettungsrucksäcken
| Beschreibung | Schwimm- oder Rettungswesten mit kleinen Gaskartuschen, gefßllt mit einem nicht entzßndbaren, ungiftigen Gas, z. B. Kohlendioxid und Lawinenrettungsrucksäcke zusätzlich mit einem pyrotechnischem AuslÜser |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Pro Person dßrfen 2 Rettungsmittel zum persÜnlichen Gebrauch mitgenommen werden. - Im Rettungsmittel dßrfen maximal 2 Kartuschen enthalten sein. Fßr Schwimm- oder Rettungswesten dßrfen 2 Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel mitgenommen werden. - Im Lawinenrettungsrucksack darf zusätzlich maximal 200 mg Sprengstoff der Gefahrenklasse 1.4S enthalten sein. |
Gaskartuschen, nicht entzĂźndbar, ungiftig
| Beschreibung | Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzĂźndbaren, ungiftigen Gas, eingesetzt in Geräte, z. B. COâ-Kartuschen fĂźr Luftpumpen oder Paintball |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Druckzylinder fĂźr andere Geräte dĂźrfen ein FassungsvermĂśgen von 50 mL (entspricht 28 g Kohlendioxid- COâ) nicht Ăźberschreiten; maximal 4 dieser Druckzylinder pro Person. |
Gaszylinder, nicht entflammbar, ungiftig, fĂźr kĂźnstliche GliedmaĂen
| Beschreibung | Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzßndbaren, ungiftigen Gas, fßr mechanische Prothesen |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Auch eine angemessene Anzahl an Ersatzkartuschen fßr die Dauer der Reise ist erlaubt. |
Artikel und Geräte, die entzßndbare Flßssigkeiten enthalten oder entzßndbar sind
Alkoholische Getränke
| Beschreibung | Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 Vol% und maximal 70 Vol% Alkohol |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Pro Person maximal 5 L in Behältern von maximal 5 L, wie im Einzelhandel verkauft |
| Anmerkung | Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck. |
Medizinische und kosmetische Artikel
| Beschreibung | Medizinische oder kosmetische Artikel, die nicht radioaktiv sind, einschlieĂlich Spraydosen; z. B. alkoholhaltige Medikamente oder Desinfektionsmittel, ParfĂźms, Deodorants, Haarspray |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Jeder Artikel darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben. - Alle medizinischen oder kosmetischen Artikel zusammen mit Spraydosen dßrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Spraydosen fßr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch"). - Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sein. |
| Anmerkung | Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck. |
StreichhĂślzer und Feuerzeuge
| Beschreibung | Gasfeuerzeug oder SicherheitsstreichhĂślzer |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Am eigenen KĂśrper | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit SicherheitsstreichhÜlzern oder 1 Feuerzeug mit verflßssigtem Gas pro Person. - Das Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus brauchen eine Schutzkappe oder weitere Sicherung gegen unbeabsichtigte Betätigung. |
| Anmerkung | - ĂberallzĂźnder sind verboten. - Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂźnder sind verboten. - Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten. - Benzinfeuerzeuge und weiteres ZubehĂśr (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten. |
Lockenstäbe mit Gaspatronen
| Beschreibung | Lockenstäbe mit einer Gaspatrone, die ein Kohlenwasserstoffgas enthält |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Pro Person 1 Lockenstab mit einer Schutzkappe ßber dem Heizelement - Nachfßllpatronen sind verboten. - Benutzung an Bord ist verboten. |
| Anmerkung | Fßr Lockenstäbe mit Lithium-Batterien oder -Akkus siehe "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium- Batterien oder -Akkus (PED)" sowie "Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks". |
Präparate und Proben, nicht infektiÜs (ansteckungsgefährlich) mit kleinen Mengen entzßndbarer Flßssigkeit verpackt
| Beschreibung | Präparate oder Proben, die keine Krankheitserreger enthalten und in einer entzßndbaren Flßssigkeit konserviert wurden, z. B. Ausstellungstßcke von Tieren oder Organen |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Die freie FlĂźssigkeit im Behälter darf 30 mL nicht Ăźberschreiten. Die Behälter mĂźssen flĂźssigkeitsdicht verschlossen sein. Auf der AuĂenseite der Verpackung mĂźssen die Worte âScientific research specimens, not restricted, SP A180 appliesâ stehen. |
| Anmerkung | Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck. |
Tragbare elektronische Geräte mit Brennstoffzellen und Ersatzpatronen
| Beschreibung | Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen fßr tragbare elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer usw. |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Pro Person nur 2 Ersatz-Kartuschen - Die Brennstoffzellen dĂźrfen nur entzĂźndbare FlĂźssigkeiten, ätzende Stoffe, verflĂźssigte brennbare Gase, mit Wasser reagierende Stoffe oder Wasserstoff in Metallhydrid enthalten. - NachfĂźllen der Brennstoffzellen an Bord ist verboten. - Auf jeder Brennstoffzelle und Brennstoffzellenkartusche mĂźssen die folgenden Informationen enthalten sein: a) GĂźtezeichen des Herstellers mit Hinweis auf IEC 62282-6-100 Ed.1, Amendment 1 b) HĂśchstmenge an Brennstoff c) Art des Brennstoffs d) "Approved for carriage in aircraft cabin only" (nur fĂźr Brennstoffzellen) - Brennstoffzellen dĂźrfen nicht ausschlieĂlich zum Aufladen eines Akkus im Gerät dienen. - Brennstoffzellen dĂźrfen Geräte nicht aufladen, während diese nicht benutzt werden. - Es gelten folgende HĂśchstmengen an Brennstoff: a) FlĂźssigkeiten: 200 mL b) Feste Stoffe: 200 g c) VerflĂźssigte Gase: 120 mL in nicht-metallischen Brennstoffzellen - 200 mL in metallischen Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenkartuschen - Wasserstoff in Metallhydrid: 120 mL WasserfassungsvermĂśgen |
| Anmerkung | Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von Flßssigkeiten im Handgepäck. |
Weitere Artikel und Geräte
Munition (Patronen fĂźr Waffen)
| Beschreibung | Sicher verpackte Munition fĂźr Jagd- oder Sportzwecke der UN0012 oder UN0014 (Gefahrenklasse 1.4S) |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Pro Person maximal 5 kg Bruttogewicht zum persÜnlichen Gebrauch - Pro Verpackung maximal 5 kg Munition |
| Anmerkung | - Waffe und Munition mĂźssen in getrennten Verpackungen aufgegeben werden. Die Waffe darf nicht geladen sein. - Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fĂźr die Ausfuhr. |
Trockeneis (Kohlendioxid, fest)
| Beschreibung | - Trockeneis zur Kßhlung von ungefährlichen Gßtern, z. B. von Medikamenten oder verderblichen Waren - Trockeneis ist gefrorenes Kohlenstoffdioxid, das gasfÜrmig wird. Durch die tiefe Temperatur von ca -78°C kann es Haut oder Material schädigen. Freigesetztes Kohlenstoffdioxid kann zu Erstickung fßhren. |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Pro Person maximal 2,5 kg Trockeneis - GasfĂśrmiges Kohlendioxid muss aus der Verpackung entweichen kĂśnnen. - Aufgegebenes Gepäck muss beschriftet werden mit âDry Iceâ oder âCarbon dioxide, solidâ und der eingefĂźllten Nettomenge an Trockeneis. |
Isolationsverpackungen mit tiefgekĂźhltem, flĂźssigen Stickstoff (Dry Shipper)
| Beschreibung | Kßhlbehälter mit porÜsem Material, das flßssigen Stickstoff und keine anderen gefährlichen Gßter (z. B. infektiÜse Proben) enthält |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - GasfÜrmiger Stickstoff muss aus der Verpackung entweichen kÜnnen. - Es darf kein flßssiger Stickstoff austreten, egal wie der Behälter ausgerichtet ist. |
Medizinisches Thermometer mit Quecksilber
| Beschreibung | Klinisches oder medizinisches Thermometer, das Quecksilber enthält, z. B. Fieberthermometer |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Pro Person 1 Thermometer fßr den persÜnlichen Gebrauch |
| Anmerkung | Fßr elektronische Thermometer siehe "Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus". |
PermeationsrĂśhrchen/-zellen
| Beschreibung | PermeationsrĂśhrchen oder -zellen zur Kalibrierung von Geräten zur Ăberwachung der Luftqualität |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | nicht erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | nicht erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | Fest verpackt gemäà den Vorschriften der IATA-DGR, mit maximal 2 mL Gefahrgut pro RÜhrchen und maximal 30 kg Bruttogewicht pro Verpackung |
Thermometer oder Barometer mit Quecksilber, durch einen Vertreter eines staatlichen WetterbĂźros oder offiziellen BehĂśrde mitgefĂźhrt
| Beschreibung | Meteorologisches Thermometer oder Barometer |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | nicht erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
| Zusätzliche Informationen | - Fest verpackt in einer starken Verpackung - Das Thermometer oder Barometer muss sich in einem flĂźssigkeitsdicht versiegelten Behälter befinden, der auslauf- und durchstoĂsicher verhindert, dass Quecksilber austreten kann, egal wie er ausgerichtet ist. |
Geräte zur Ăberwachung chemischer Kampfstoffe, durch Mitarbeiter der Organisation zur Ăberwachung chemischer Kampfstoffe mitgefĂźhrt
| Beschreibung | Zur Mitnahme auf Dienstreisen |
|---|---|
| Genehmigung der Fluggesellschaft | erforderlich |
| Aufgegebenes Gepäck | erlaubt |
| Handgepäck | erlaubt |
RĂźckruf von Anker-Powerbanks wegen Brandgefahr â Mitnahme auf unseren FlĂźgen nicht erlaubt
Der Hersteller Anker hat mehrere Powerbank-Modelle zurĂźckgerufen, weil sie Ăźberhitzen und Feuer fangen kĂśnnten. Bitte beachte: Diese Powerbanks dĂźrfen auf Eurowings-FlĂźgen auf keinen Fall mitgenommen werden.Â