Verbotene GegenstĂ€nde und gefĂ€hrliche GĂŒter im GepĂ€ck bei Eurowings

Was ist im GepÀck erlaubt? GepÀckbestimmungen bei Eurowings

Einige GegenstĂ€nde können die Sicherheit wĂ€hrend deines Fluges beeintrĂ€chtigen. Daher ist die Mitnahme dieser GegenstĂ€nde im GepĂ€ck komplett verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Informiere dich hier ĂŒber die geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften, die bei der Mitnahme von GepĂ€ck unbedingt zu beachten sind.

NEU: Wichtige Info zur Mitnahme von Powerbanks

Ab dem 15. Januar 2026 dĂŒrfen pro Person maximal 2 Powerbanks mit an Bord genommen werden.

Verbotene GegenstĂ€nde in allen GepĂ€ckstĂŒcken

 
  • EntzĂŒndbare FlĂŒssigkeiten wie alkoholhaltige GetrĂ€nke mit mehr als 70 Vol% Alkohol, Brennspiritus, lösemittelhaltige Nagellackentferner, benzinbetriebene GerĂ€te und Feuerzeuge (neu oder gebraucht), Benzin (z. B. Feuerzeug- oder Reinigungsbenzin), Farben, Lacke, Lasuren, Klebstoffe, usw.

  • EntzĂŒndbare Gase wie Feuerzeuggas, Campingkocher, Propangasflaschen, usw.

  • EntzĂŒndbare GegenstĂ€nde wie Überall-ZĂŒndhölzer, Brennpaste, GrillanzĂŒnder, usw.

  • Giftige Stoffe wie Insektensprays, Ungezieferköder, Desinfektionsmittel, usw.

  • Ätzende Stoffe wie Reizgas, Rohrreiniger, SĂ€uren, Laugen/Basen, sĂ€ure- oder laugenhaltige Nassbatterien (auch in GerĂ€ten eingebaut), Quecksilber, usw.

  • GasbehĂ€lter wie Pressluftflaschen oder Druckzylinder fĂŒr Wasseraufbereitung , auch tiefkalte flĂŒssige Gase wie FlĂŒssigsauerstoff oder flĂŒssiger Stickstoff, usw.

  • Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel, flĂŒssiger Sauerstoff, HĂ€rter fĂŒr Lacke oder Klebstoffe, FlĂ€chendesinfektionsmittel, usw.

  • Explosive Stoffe wie Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Airbags, Sicherheitsaktenkoffer mit einer Sprengkapsel, usw.

  • Batteriebetriebene Fahrzeuge wie E-Scooter, E-Bikes, Balance Boards, Pedelecs, Kinderfahrzeuge usw.. Ausgenommen sind batteriebetriebene RollstĂŒhle und andere MobilitĂ€tshilfen.

  • Defekte oder beschĂ€digte Batterien, auch in GerĂ€ten eingebaut

  • Lithium-Batterien ohne PrĂŒfung nach UN Manual of Test and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3.

  • Infektiöse (ansteckungsgefĂ€hrliche) Stoffe oder genverĂ€nderte Organismen wie medizinische Proben, Zellen, Bakterien, usw.

  • Chemische oder technische Produkte wie radioaktive Stoffe und GerĂ€te (z. B. Medikamente, MessgerĂ€te), magnetische Stoffe, Lithium, Gallium, Phosphor, Magnesium, usw.

Wichtige Informationen zu MobilitÀtshilfen

Ab 01. Oktober 2025 gilt aus GrĂŒnden der Sicherheit fĂŒr RollstĂŒhle mit einer fest verbaute/nicht abnehmbare Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.

GefÀhrliche GegenstÀnde, die unter bestimmten Bedingungen im GepÀck erlaubt sind

GefĂ€hrliche GĂŒter, die unter bestimmten Bedingungen im GepĂ€ck erlaubt sind

Powerbanks

  • Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes GepĂ€ck

  • Erlaubt als oder im HandgepĂ€ck in der Passagierkabine

  • Transportgenehmigung ĂŒber 100 Wh / 2g LC erforderlich

Leistungs- und StĂŒckbeschrĂ€nkung von Powerbanks:

LeistungsbeschrĂ€nkungen StĂŒckbeschrĂ€nkung Erlaubt im HandgepĂ€ck Erlaubt im aufgegebenen GepĂ€ck Transportgenehmigung erforderlich
Max. 100 Wh
Max. 2 g LC

2

Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh
2
Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Ja
> 2 g LC bis max. 8 g LC
2, nur fĂŒr medizinische GerĂ€te
Ja
Nein
Ja

 

Hinweis:

  • Das Aufladen und die Benutzung von Powerbanks sind an Bord nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht fĂŒr die Nutzung bei genehmigten medizinischen GerĂ€ten.

  • SchĂŒtze die Powerbank gegen BeschĂ€digung und KurzschlĂŒsse, z. B. durch Verwendung der Originalverpackung.

  • Powerbanks und Ersatzbatterien mĂŒssen entweder am eigenen Körper getragen oder im HandgepĂ€ck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Powerbanks im HandgepĂ€ck in den GepĂ€ckfĂ€chern zu verstauen.

  • FĂŒr Lithium Batterien grĂ¶ĂŸer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grĂ¶ĂŸer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.

  • Bitte melde genehmigungspflichtige Powerbanks bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.

Ersatzbatterien und lose Batterien

  • Nicht erlaubt im oder als aufgegebenes GepĂ€ck

  • Erlaubt als oder im HandgepĂ€ck in der Passagierkabine

  • Transportgenehmigung ĂŒber 100 Wh / 2g LC erforderlich

 

Die StĂŒckbeschrĂ€nkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.

Leistungs- und StĂŒckbeschrĂ€nkung von Lithium Batterien:

LeistungsbeschrĂ€nkungen StĂŒckbeschrĂ€nkung Erlaubt im HandgepĂ€ck Erlaubt im aufgegebenen GepĂ€ck Transportgenehmigung erforderlich
Max. 100 Wh
Max. 2 g LC

20

Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh
2
Ja, siehe Hinweise zur Unterbringung
Nein
Ja
> 2 g LC bis max. 8 g LC
2, nur fĂŒr medizinische GerĂ€te
Ja
Nein
Ja

Transportbedingungen:

Bei allen Batterien mĂŒssen die AnschlĂŒsse einzeln isoliert sein, um KurzschlĂŒsse zu vermeiden. Das ist möglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate PlastiktĂŒte oder Schutztasche gepackt wird.

Leistungs- und StĂŒckbeschrĂ€nkung fĂŒr auslaufsichere Nassbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie

  • max. 2 Ersatzbatterien

 

Hinweis:

  • Ersatzbatterien / Lose Batterien mĂŒssen entweder am eigenen Körper getragen oder im HandgepĂ€ck unter dem Vordersitz / der Sitztasche am Vordersitz verstaut werden. Es ist nicht gestattet, Ersatzbatterien / Lose Batterien im HandgepĂ€ck in den GepĂ€ckfĂ€chern zu verstauen.

  • FĂŒr Lithium Batterien grĂ¶ĂŸer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grĂ¶ĂŸer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.

  • Bitte melde genehmigungspflichtige Batterien bei Flugbuchung per Mail an [email protected] an.

Batteriebetriebene GerÀte

Tragbare elektronische GerÀte mit Trockenbatterien sowie Ersatzbatterien und -akkus

 

Beschreibung
GerÀte mit nicht aufladbaren LR-Batterien (Haushaltsbatterien) wie Taschenlampen, Fernbedienungen, kleine Reiseradios oder Reisewecker, usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
- erlaubt fĂŒr GerĂ€te
- nicht erlaubt fĂŒr Ersatzbatterien oder -akkus 
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- GerĂ€te mĂŒssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- GerĂ€te mĂŒssen vor BeschĂ€digungen geschĂŒtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂŒssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie)

Tragbare elektronische GerÀte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks

Beschreibung
GerĂ€te mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie Mobiltelefone, Laptop-Computer, E-Book-Reader, Tablet PCs, AutoschlĂŒssel, elektronische ZahnbĂŒrsten, MP3-Player, Kameras, Drohnen, usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich fĂŒr Akkus mit 100 Wh - 160 Wh 
Aufgegebenes GepÀck
- erlaubt fĂŒr GerĂ€te mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh
- nicht erlaubt fĂŒr GerĂ€te mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Zum persönlichen Gebrauch durch die Person
- GerĂ€te mĂŒssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein. Ausnahme sind Baggage Tacker (AirTags, Samsung Galaxy Smart Tags) mit einer Knopfzelle und niedriger Funk-Funktion.
- GerĂ€te mĂŒssen vor BeschĂ€digungen geschĂŒtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂŒssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 15 GerÀte pro Person inkl. tragbare medizinische elektronische GerÀte
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (mit je maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (mit je maximal 100 Wh Nennenergie)
- Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh pro Person
- Powerbanks gelten als Ersatzbatterien.

Tragbare medizinische elektronische GerÀte mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks

Beschreibung
GerÀte mit nicht aufladbaren CR-Batterien (Lithium-Metall-Batterien) oder aufladbaren Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkus, wie medizinische Hilfsmittel, Kunstherzen, Defibrillatoren usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich fĂŒr Akkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh und Batterien mit mehr als 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt  
Aufgegebenes GepÀck
- erlaubt fĂŒr GerĂ€te mit Batterien bis zu 2 g Lithiumgehalt oder Akkus bis zu 100 Wh
- nicht erlaubt fĂŒr GerĂ€te mit Akkus ĂŒber 100 Wh bis zu 160 Wh oder Batterien ĂŒber 2 g bis zu 8 g Lithiumgehalt sowie
Ersatzbatterien oder -akkus
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- GerĂ€te mĂŒssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- GerĂ€te mĂŒssen vor BeschĂ€digungen geschĂŒtzt sein, z. B. verpackt sein.
- Batterien und Ersatzbatterien mĂŒssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
- Maximal 15 GerÀte pro Person bis zu 100 Wh oder 2 g Lithiumgehalt inkl. tragbare medizinische elektronische GerÀte
- Maximal 20 Ersatzbatterien pro Person inkl. Lithium-Batterien (maximal 2 g Lithiumgehalt) und Lithium-Akkus (maximal 100 Wh Nennenergie)
- Maximal 2 Ersatzakkus mit mehr als 100 Wh bis zu 160 Wh oder Ersatzbatterien mit mehr als 2 g Lithiumgehalt bis zu 8 g
- Powerbanks gelten als Ersatzbatterien.

E-Zigaretten

Beschreibung
E-Zigaretten und VerdampfungsgerÀte (E-Zigarren, E-Pfeifen) zum persönlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- E-Zigaretten mĂŒssen ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung geschĂŒtzt sein. GerĂ€te mĂŒssen vor BeschĂ€digungen geschĂŒtzt sein, z. B. verpackt.
- Benutzung und Aufladung an Bord sind verboten.
Anmerkung
VerdampfungsflĂŒssigkeiten können die Kriterien fĂŒr GefahrgĂŒter erfĂŒllen und sind in diesem Fall verboten.

RollstĂŒhle und andere MobilitĂ€tshilfen

Beschreibung
Elektrische RollstĂŒhle und andere MobilitĂ€tshilfen fĂŒr bewegungseingeschrĂ€nkte Personen, zum persönlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt fĂŒr RollstĂŒhle/MobilitĂ€tshilfen mit eingebautem Akku und ausgebaute auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus)
HandgepÀck
erlaubt nur fĂŒr ausgebaute Lithium-Akkus
ZusÀtzliche Informationen

- RollstĂŒhle und andere MobilitĂ€tshilfen können mit eingebauter Batterie/Akku transportiert werden, wenn
a) der Rollstuhl komplett ausgeschaltet ist, d. h. stromlos gesetzt ist und nicht versehentlich aktiviert werden kann,
b) die Batterie gegen Kurzschluss gesichert ist und
c) die Batterie im Rollstuhl verbaut oder fest am Rollstuhl befestigt und vor BeschĂ€digung geschĂŒtzt ist.
- Sofern die Batterie abgebaut werden kann, muss sie gegen Kurzschluss gesichert werden.
- Eine auslaufsichere Nassbatterie (z. B. Gel- oder AGM-Akku) muss in einer festen, starren Verpackung als aufgegebenes GepÀck mitgenommen werden. Pro Person mit Rollstuhl oder anderer MobilitÀtshilfe darf maximal 1 Ersatzbatterie mitgenommen werden.
- Ein Lithium-Akku muss gemĂ€ĂŸ PrĂŒfanforderungen des UN Manuals of Test and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 getestet sein und in einer Verpackung oder Tasche als HandgepĂ€ck mitgenommen werden. Der Rollstuhl darf, wenn die Akkus ausgebaut werden mĂŒssen, nur 1 Akku mit maximal 300 Wh oder 2 Akkus mit maximal 160 Wh Nennenergie enthalten. Pro Person mit Rollstuhl oder anderer MobilitĂ€tshilfe darf maximal 1 Ersatzbatterie mit bis zu 300 Wh oder 2 Batterien mit bis zu 160 Wh Nennenergie (je nach Ausstattung des Rollstuhls) mitgenommen werden.
- Beachte: Ab 01. Oktober 2025 gilt aus GrĂŒnden der Sicherheit fĂŒr RollstĂŒhle mit einer fest verbaute/nicht abnehmbare Lithium Batterien ein Limit von maximal 2 Batterien mit bis zu max. 160 Wh je Batterie.

Anmerkung
- Bei Buchung des Rollstuhls ist Folgendes anzugeben:
a) Ärztliches Attest
b) Angabe zur Art des Akkus oder der Batterie
c) Bei Lithium-Akkus: Angabe der Nennenergie in Wh
d) Bei auslaufsicheren Nassbatterien (z. B. Gel- oder AGM-Akkus): eine BestĂ€tigung, dass die Batterie/der Akku durch den Hersteller als auslaufsicher geprĂŒft wurde, oder es sich um eine Nickel-Metallhydrid- (NiMH) oder eine Trockenbatterie handelt.
- Ausbau und Verpackung der Batterie mit geeigneten Materialien mĂŒssen vom Flugreisenden gewĂ€hrleistet werden.

Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)

Beschreibung
Tragbare SauerstoffgerÀte, die den Sauerstoff aus der Umgebungsluft konzentrieren, mit Lithium-Akkus betrieben
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Es gelten die zusĂ€tzlichen Bestimmungen fĂŒr "Tragbare medizinische elektronische GerĂ€te mit Lithium-Batterien oder -Akkus (PMED) sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks"
Anmerkung
- FĂŒr Atemsysteme mit gasförmigen Sauerstoff oder Luft siehe "Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂŒr medizinische Zwecke".
- FlĂŒssigsauerstoff ist verboten.

GepĂ€ckstĂŒcke, die Lithium-Batterien enthalten („Smart baggage“)

Beschreibung
GepĂ€ckstĂŒcke mit zusĂ€tzlichen Funktionen wie Anzeige eines GepĂ€ckanhĂ€ngers, Senden von Standortdaten, elektronischen Schlössern, Aufladefunktion fĂŒr andere elektronische GerĂ€te
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt, sofern die Batterien oder Akkus entnommen wurden (gilt nicht fĂŒr Knopfzellen mit maximal 0,3 g Lithium-Metall / Lithium-Ion mit maximal 2,7 Wh) 
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Die eingebauten Batterien, Akkus oder Powerbanks mĂŒssen entnommen und separat transportiert werden.
- FĂŒr entnommene Lithium-Batterien und -Akkus sowie Powerbanks gelten die Bestimmungen fĂŒr "Tragbare elektronische GerĂ€te mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks."
Anmerkung
- Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fĂŒr die Sendefunktion des GepĂ€ckstĂŒcks.
- GepĂ€ckstĂŒcke, die zu einem elektrischen Fahrzeug umgebaut werden können, z. B. einem E-Roller, sind verboten.

Hitzeerzeugende Artikel

Beschreibung
GerÀte wie Tauchlampen oder batteriebetriebene LötgerÀte, die bei versehentlicher Aktivierung so viel Hitze erzeugen, dass ein Feuer entstehen kann
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Das GerÀt muss ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigte Aktivierung gesichert sein.
- Die Batterie oder das Leuchtmittel muss entfernt werden. FĂŒr entnommene Batterien gelten die Bestimmungen fĂŒr "Tragbare elektronische GerĂ€te mit Lithium-Batterien sowie Ersatzbatterien und -akkus inkl. Powerbanks".

Schrittmacher

Beschreibung
Herzschrittmacher und andere implantierte GerÀte, die radioaktive Isotope oder Lithium-Batterien enthalten, auch externe Bedienungselemente
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich; Ă€rztliches Attest muss mitgefĂŒhrt werden
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
Am eigenen Körper mitgefĂŒhrt
erlaubt

Artikel und GerÀte, die Gase enthalten

Feuerzeuge und Streichhölzer

Beschreibung
Gasfeuerzeug oder Sicherheitsstreichhölzer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
Am eigenen Körper mitgefĂŒhrt
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit Sicherheitsstreichhölzern oder 1 Feuerzeug mit verflĂŒssigtem Gas pro Person
- Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus mĂŒssen ĂŒber eine Schutzkappe verfĂŒgen und gegen unbeabsichtigte BetĂ€tigung geschĂŒtzt sein.
Anmerkungen
- ÜberallzĂŒnder sind verboten.
- Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂŒnder sind verboten.
- Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten.
- Benzinfeuerzeuge und weiteres Zubehör (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten.

Spraydosen fĂŒr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch

Beschreibung
Spraydosen wie Haarspray, Raumspray, medizinische Eissprays oder SprĂŒhpflaster
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte BetÀtigung versehen sein.
- Jede Spraydose darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben.
Anmerkungen
- Alle Spraydosen zusammen mit anderen medizinischen oder kosmetischen Artikeln dĂŒrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Medizinische und kosmetische Artikel").

Sauerstofflaschen oder Gasflaschen mit Luft fĂŒr medizinische Zwecke

Beschreibung
FĂŒr Passagiere mit erhöhtem Sauerstoffbedarf zu deren persönlichen Gebrauch
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich; Àrztliches Attest muss vorgelegt werden
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Maximal 5 kg Bruttogewicht
- FlĂŒssigsauerstoffsysteme sind verboten.

Gasflaschen, z. B. Tauchflaschen

Beschreibung
Pressluftflaschen oder Druckflaschen mit einem Sauerstoffgemisch zum Tauchen oder Gasflaschen und Gaszylinder fĂŒr andere Freizeitzwecke
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich; Àrztliches Attest muss vorgelegt werden
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Tauchflaschen und andere GasbehĂ€lter (z. B. als FahrradausrĂŒstung) mĂŒssen leer sein und dĂŒrfen nur mit geöffneten Ventilen, ohne weitere AnschlĂŒsse mitgenommen werden.

Gaszylinder, z. B. in Rettungswesten oder LawinenrettungsrucksÀcken

Beschreibung
Schwimm- oder Rettungswesten mit kleinen Gaskartuschen, gefĂŒllt mit einem nicht entzĂŒndbaren, ungiftigen Gas, z. B. Kohlendioxid und LawinenrettungsrucksĂ€cke zusĂ€tzlich mit einem pyrotechnischem Auslöser
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Pro Person dĂŒrfen 2 Rettungsmittel zum persönlichen Gebrauch mitgenommen werden.
- Im Rettungsmittel dĂŒrfen maximal 2 Kartuschen enthalten sein. FĂŒr Schwimm- oder Rettungswesten dĂŒrfen 2 Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel mitgenommen werden.
- Im Lawinenrettungsrucksack darf zusÀtzlich maximal 200 mg Sprengstoff der Gefahrenklasse 1.4S enthalten sein.

Gaskartuschen, nicht entzĂŒndbar, ungiftig

Beschreibung
Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzĂŒndbaren, ungiftigen Gas, eingesetzt in GerĂ€te, z. B. CO₂-Kartuschen fĂŒr Luftpumpen oder Paintball
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Druckzylinder fĂŒr andere GerĂ€te dĂŒrfen ein Fassungsvermögen von 50 mL (entspricht 28 g Kohlendioxid- CO₂) nicht ĂŒberschreiten; maximal 4 dieser Druckzylinder pro Person.

Gaszylinder, nicht entflammbar, ungiftig, fĂŒr kĂŒnstliche Gliedmaßen

Beschreibung
Kleine Gaskartuschen mit einem nicht entzĂŒndbaren, ungiftigen Gas, fĂŒr mechanische Prothesen 
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Auch eine angemessene Anzahl an Ersatzkartuschen fĂŒr die Dauer der Reise ist erlaubt.

Artikel und GerĂ€te, die entzĂŒndbare FlĂŒssigkeiten enthalten oder entzĂŒndbar sind

Alkoholische GetrÀnke

Beschreibung
Alkoholische GetrÀnke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 Vol% und maximal 70 Vol% Alkohol
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Pro Person maximal 5 L in BehÀltern von maximal 5 L, wie im Einzelhandel verkauft
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von FlĂŒssigkeiten im HandgepĂ€ck.

Medizinische und kosmetische Artikel

Beschreibung
Medizinische oder kosmetische Artikel, die nicht radioaktiv sind, einschließlich Spraydosen; z. B. alkoholhaltige Medikamente oder Desinfektionsmittel, ParfĂŒms, Deodorants, Haarspray
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Jeder Artikel darf maximal 0.5 L oder 0.5 kg Nettoinhalt haben.
- Alle medizinischen oder kosmetischen Artikel zusammen mit Spraydosen dĂŒrfen nicht mehr als 2 L oder 2 kg Inhalt pro Person betragen (siehe auch "Spraydosen fĂŒr kosmetische Zwecke oder Sport- und Heimgebrauch").
- Jede Spraydose muss mit einer Schutzkappe oder Verriegelung gegen unbeabsichtigte BetÀtigung versehen sein.
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von FlĂŒssigkeiten im HandgepĂ€ck.

Streichhölzer und Feuerzeuge

Beschreibung
Gasfeuerzeug oder Sicherheitsstreichhölzer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
Am eigenen Körper
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- 1 kleine Schachtel oder 1 Briefchen mit Sicherheitsstreichhölzern oder 1 Feuerzeug mit verflĂŒssigtem Gas pro Person.
- Das Feuerzeuge mit Lithium-Batterien oder -Akkus brauchen eine Schutzkappe oder weitere Sicherung gegen unbeabsichtigte BetÀtigung.
Anmerkung
- ÜberallzĂŒnder sind verboten.
- Feuerzeuge mit blauer Flamme (Piezo-Feuerzeuge) oder Zigarren-/PfeifenanzĂŒnder sind verboten.
- Ersatzkartuschen mit Feuerzeuggas sind verboten.
- Benzinfeuerzeuge und weiteres Zubehör (z. B. Ersatz-Feuersteine) sind verboten.

LockenstÀbe mit Gaspatronen

Beschreibung
LockenstÀbe mit einer Gaspatrone, die ein Kohlenwasserstoffgas enthÀlt
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Pro Person 1 Lockenstab mit einer Schutzkappe ĂŒber dem Heizelement
- NachfĂŒllpatronen sind verboten.
- Benutzung an Bord ist verboten.
Anmerkung
FĂŒr LockenstĂ€be mit Lithium-Batterien oder -Akkus siehe "Tragbare elektronische GerĂ€te mit Lithium- Batterien oder -Akkus (PED)" sowie "Ersatzbatterien  und -akkus inkl. Powerbanks".

PrĂ€parate und Proben, nicht infektiös (ansteckungsgefĂ€hrlich) mit kleinen Mengen entzĂŒndbarer FlĂŒssigkeit verpackt

Beschreibung
PrĂ€parate oder Proben, die keine Krankheitserreger enthalten und in einer entzĂŒndbaren FlĂŒssigkeit konserviert wurden, z. B. AusstellungstĂŒcke von Tieren oder Organen
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Die freie FlĂŒssigkeit im BehĂ€lter darf 30 mL nicht ĂŒberschreiten. Die BehĂ€lter mĂŒssen flĂŒssigkeitsdicht verschlossen sein. Auf der Außenseite der Verpackung mĂŒssen die Worte „Scientific research specimens, not restricted, SP A180 applies“ stehen.
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von FlĂŒssigkeiten im HandgepĂ€ck.

Tragbare elektronische GerÀte mit Brennstoffzellen und Ersatzpatronen

Beschreibung
Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen fĂŒr tragbare elektronische GerĂ€te wie Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer usw.
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Pro Person nur 2 Ersatz-Kartuschen
- Die Brennstoffzellen dĂŒrfen nur entzĂŒndbare FlĂŒssigkeiten, Ă€tzende Stoffe, verflĂŒssigte brennbare Gase, mit Wasser reagierende Stoffe oder Wasserstoff in Metallhydrid enthalten.
- NachfĂŒllen der Brennstoffzellen an Bord ist verboten.
- Auf jeder Brennstoffzelle und Brennstoffzellenkartusche mĂŒssen die folgenden Informationen enthalten sein:
a) GĂŒtezeichen des Herstellers mit Hinweis auf IEC 62282-6-100 Ed.1, Amendment 1
b) Höchstmenge an Brennstoff
c) Art des Brennstoffs
d) "Approved for carriage in aircraft cabin only" (nur fĂŒr Brennstoffzellen)
- Brennstoffzellen dĂŒrfen nicht ausschließlich zum Aufladen eines Akkus im GerĂ€t dienen.
- Brennstoffzellen dĂŒrfen GerĂ€te nicht aufladen, wĂ€hrend diese nicht benutzt werden.
- Es gelten folgende Höchstmengen an Brennstoff:
a) FlĂŒssigkeiten: 200 mL
b) Feste Stoffe: 200 g
c) VerflĂŒssigte Gase: 120 mL in nicht-metallischen Brennstoffzellen
- 200 mL in metallischen Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenkartuschen
- Wasserstoff in Metallhydrid: 120 mL Wasserfassungsvermögen
Anmerkung
Es gelten weitere Vorschriften, z. B. zur Mitnahme von FlĂŒssigkeiten im HandgepĂ€ck.

Weitere Artikel und GerÀte

Munition (Patronen fĂŒr Waffen)

Beschreibung
Sicher verpackte Munition fĂŒr Jagd- oder Sportzwecke der UN0012 oder UN0014 (Gefahrenklasse 1.4S)
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Pro Person maximal 5 kg Bruttogewicht zum persönlichen Gebrauch
- Pro Verpackung maximal 5 kg Munition
Anmerkung
- Waffe und Munition mĂŒssen in getrennten Verpackungen aufgegeben werden. Die Waffe darf nicht geladen sein.
- Es gelten weitere Vorschriften, z. B. fĂŒr die Ausfuhr.

Trockeneis (Kohlendioxid, fest)

Beschreibung
- Trockeneis zur KĂŒhlung von ungefĂ€hrlichen GĂŒtern, z. B. von Medikamenten oder verderblichen Waren
- Trockeneis ist gefrorenes Kohlenstoffdioxid, das gasförmig wird. Durch die tiefe Temperatur von ca -78°C kann es Haut oder Material schĂ€digen. Freigesetztes Kohlenstoffdioxid kann zu Erstickung fĂŒhren.
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Pro Person maximal 2,5 kg Trockeneis
- Gasförmiges Kohlendioxid muss aus der Verpackung entweichen können.
- Aufgegebenes GepĂ€ck muss beschriftet werden mit „Dry Ice“ oder „Carbon dioxide, solid“ und der eingefĂŒllten Nettomenge an Trockeneis.

Isolationsverpackungen mit tiefgekĂŒhltem, flĂŒssigen Stickstoff (Dry Shipper)

Beschreibung
KĂŒhlbehĂ€lter mit porösem Material, das flĂŒssigen Stickstoff und keine anderen gefĂ€hrlichen GĂŒter (z. B. infektiöse Proben) enthĂ€lt
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Gasförmiger Stickstoff muss aus der Verpackung entweichen können.
- Es darf kein flĂŒssiger Stickstoff austreten, egal wie der BehĂ€lter ausgerichtet ist.

Medizinisches Thermometer mit Quecksilber

Beschreibung
Klinisches oder medizinisches Thermometer, das Quecksilber enthÀlt, z. B. Fieberthermometer
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Pro Person 1 Thermometer fĂŒr den persönlichen Gebrauch
Anmerkung
FĂŒr elektronische Thermometer siehe "Tragbare medizinische elektronische GerĂ€te mit Lithium-Batterien oder -Akkus".

Permeationsröhrchen/-zellen

Beschreibung
Permeationsröhrchen oder -zellen zur Kalibrierung von GerĂ€ten zur Überwachung der LuftqualitĂ€t 
Genehmigung der Fluggesellschaft
nicht erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
nicht erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
Fest verpackt gemĂ€ĂŸ den Vorschriften der IATA-DGR, mit maximal 2 mL Gefahrgut pro Röhrchen und maximal 30 kg Bruttogewicht pro Verpackung

Thermometer oder Barometer mit Quecksilber, durch einen Vertreter eines staatlichen WetterbĂŒros oder offiziellen Behörde mitgefĂŒhrt

Beschreibung
Meteorologisches Thermometer oder Barometer
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
nicht erlaubt
HandgepÀck
erlaubt
ZusÀtzliche Informationen
- Fest verpackt in einer starken Verpackung
- Das Thermometer oder Barometer muss sich in einem flĂŒssigkeitsdicht versiegelten BehĂ€lter befinden, der auslauf- und durchstoßsicher verhindert, dass Quecksilber austreten kann, egal wie er ausgerichtet ist.

GerĂ€te zur Überwachung chemischer Kampfstoffe, durch Mitarbeiter der Organisation zur Überwachung chemischer Kampfstoffe mitgefĂŒhrt

Beschreibung
Zur Mitnahme auf Dienstreisen
Genehmigung der Fluggesellschaft
erforderlich
Aufgegebenes GepÀck
erlaubt
HandgepÀck
erlaubt

RĂŒckruf von Anker-Powerbanks wegen Brandgefahr – Mitnahme auf unseren FlĂŒgen nicht erlaubt

Der Hersteller Anker hat mehrere Powerbank-Modelle zurĂŒckgerufen, weil sie ĂŒberhitzen und Feuer fangen könnten. Bitte beachte: Diese Powerbanks dĂŒrfen auf Eurowings-FlĂŒgen auf keinen Fall mitgenommen werden. 

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