Beispiele fßr gefährliche Gßter

Beispiele fßr gefährliche Gßter

Bitte beachte die folgenden Beschränkungen fßr die Mitnahme von verbotenen Gegenständen (Auszug aus den Allgemeinen BefÜrderungsbedingungen Artikel 8.4):

   Lithiumbatterien

Gängige elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops etc.) kÜnnen im Handgepäck oder im Gepäcktransportiert werden. Ersatzbatterien dßrfen nur am KÜrper oder im Handgepäck transportiert werden. Sie sind verboten im aufgegebenen Gepäck. Elektro-Zigaretten dßrfen nur am KÜrper oder im Handgepäck transportiert, aber nicht an Bord benutzt werden. Sie sind verboten im aufgegebenen Gepäck.

   Munition, FeuerwerkskÜrper

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   Feuerzeugbenzin

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   SicherheitsstreichhÜlzer, Feuerzeuge

Dßrfen nur am KÜrper transportiert werden! Sie sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten. Zippo-Feuerzeuge sind komplett verboten.

     Feuerzeuggas, Butangasbehälter (voll und leer)

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   Radioaktive Medikamente

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   Bleichmittel, Peroxide

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   Nassbatterien, Quecksilber, Säuren

Komplett verboten, sowohl am KÜrper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.

   Waffen, scharfe Gegenstände, Betäubungsgeräte,
             Brand- und Sprengstoffe, etc.

Verbotene Gegenstände i. S. der Anlage 4-C und 5-B der VO(EU) Nr. 185/2010 sind nicht erlaubt an Bord von Luftfahrzeugen bzw. im aufgegebenen Gepäck.

Gut zu wissen:

Ab dem 15. Januar 2026 dĂźrfen pro Person maximal 2 Powerbanks mit an Bord genommen werden.

Smart Baggage

Fßr Gepäckstßcke, die mit einer Lithium-Batterie bzw. einem Lithium-Akku ausgerßstet sind, mit Ausnahme von Lithium-Knopfzellen, (z. B. Smart baggage) gelten folgende Vorgaben:

  1. Soll das Gepäckstßck aufgegeben werden, muss die Lithium-Batterie zuvor aus dem Gerät entnommen und im Handgepäck mit in das Flugzeug genommen werden.

  2. Soll das Gepäckstßck als Handgepäck mitgefßhrt werden, muss die Lithium-Batterie ebenfalls aus dem Gerät entnommen werden.

  3. Gepäckstßcke, bei denen die Lithium-Batterie nicht entnommen werden kÜnnen, dßrfen nicht mitgefßhrt werden.