FĂŒr dein HandgepĂ€ck bist du generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften fĂŒr aufgegebenes GepĂ€ck ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Montrealer Ăbereinkommen.
Eurowings haftet nicht fĂŒr Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen sowie SchĂ€den an ĂŒberfĂŒllten, ĂŒberschweren oder nicht ordnungsgemÀà verpackten GepĂ€ckstĂŒcken. Der Haftungsausschluss gilt auch fĂŒr bestimmte GegenstĂ€nde, die im aufgegebenen GepĂ€ck beschĂ€digt worden sein sollten. Eine Liste dieser GegenstĂ€nde findest du in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) in Artikel 15.3 (GepĂ€ckschĂ€den).
Einen Verlust meldest du bitte direkt nach Ankunft online ĂŒber unseren GepĂ€ck-Self-Service oder bei der Eurowings GepĂ€ckermittlung am Flughafen. Eine nachtrĂ€gliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich (fĂŒr die Einhaltung der Meldefristen sind der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend), allerdings dreht sich dann die Beweislast um und du musst nachweisen, dass sich die UnregelmĂ€Ăigkeit wĂ€hrend der Luftbeförderung ereignet hat.
Einen Schaden an deinem GepÀck meldest du bitte direkt nach Ankunft bei der Eurowings GepÀckermittlung am Flughafen.