Bitte beachte die folgenden BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Mitnahme von verbotenen GegenstĂ€nden (Auszug aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen Artikel 8.4):
  Lithiumbatterien
GĂ€ngige elektronische GerĂ€te (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops etc.) können im HandgepĂ€ck oder im GepĂ€cktransportiert werden. Ersatzbatterien dĂŒrfen nur am Körper oder im HandgepĂ€ck transportiert werden. Sie sind verboten im aufgegebenen GepĂ€ck. Elektro-Zigaretten dĂŒrfen nur am Körper oder im HandgepĂ€ck transportiert, aber nicht an Bord benutzt werden. Sie sind verboten im aufgegebenen GepĂ€ck.
  Munition, Feuerwerkskörper
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Feuerzeugbenzin
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Sicherheitsstreichhölzer, Feuerzeuge
DĂŒrfen nur am Körper transportiert werden! Sie sind im HandgepĂ€ck und im aufgegebenen GepĂ€ck verboten. Zippo-Feuerzeuge sind komplett verboten.
    Feuerzeuggas, ButangasbehÀlter (voll und leer)
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Radioaktive Medikamente
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Bleichmittel, Peroxide
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Nassbatterien, Quecksilber, SÀuren
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im HandgepÀck und im aufgegebenen GepÀck.
  Waffen, scharfe GegenstÀnde, BetÀubungsgerÀte,
            Brand- und Sprengstoffe, etc.
Verbotene GegenstÀnde i. S. der Anlage 4-C und 5-B der VO(EU) Nr. 185/2010 sind nicht erlaubt an Bord von Luftfahrzeugen bzw. im aufgegebenen GepÀck.
Gut zu wissen:
Ab dem 15. Januar 2026 dĂŒrfen pro Person maximal 2 Powerbanks mit an Bord genommen werden.
Smart Baggage
FĂŒr GepĂ€ckstĂŒcke, die mit einer Lithium-Batterie bzw. einem Lithium-Akku ausgerĂŒstet sind, mit Ausnahme von Lithium-Knopfzellen, (z. B. Smart baggage) gelten folgende Vorgaben:
Soll das GepĂ€ckstĂŒck aufgegeben werden, muss die Lithium-Batterie zuvor aus dem GerĂ€t entnommen und im HandgepĂ€ck mit in das Flugzeug genommen werden.
Soll das GepĂ€ckstĂŒck als HandgepĂ€ck mitgefĂŒhrt werden, muss die Lithium-Batterie ebenfalls aus dem GerĂ€t entnommen werden.
GepĂ€ckstĂŒcke, bei denen die Lithium-Batterie nicht entnommen werden können, dĂŒrfen nicht mitgefĂŒhrt werden.